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   OLG Bremen, 18.09.2006 - Ws 163/06 (BL 167/06)   

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https://dejure.org/2006,95382
OLG Bremen, 18.09.2006 - Ws 163/06 (BL 167/06) (https://dejure.org/2006,95382)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.09.2006 - Ws 163/06 (BL 167/06) (https://dejure.org/2006,95382)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. September 2006 - Ws 163/06 (BL 167/06) (https://dejure.org/2006,95382)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des

    Von einer unbilligen Überhöhung der angesetzten Gebühren wird von der Rechtsprechung aber erst dann ausgegangen, wenn sie um mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 192 ,193; OLG Köln, JurBüro 1994, 30; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 16.06.2006 im Verfahren 1 Ws 163/06).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Nach der von der Rechtspflegerin vorliegend zugrunde gelegten Differenztheorie, die auch nach Erlass des KostRÄndG 1994 (BGBl. I 1325) nach ganz überwiegender, auch vom Senat (vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - 2 Ws 79/06 - vom 25. Oktober 2006 - 2 Ws 163/06 -) geteilter Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1970, 1809; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - 4 Ws 523/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 -, jew. zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rz. 8 f., § 465; Karlsruher Kommentar/Franke, StPO, 5. Aufl., Rz. 7, § 465, jew. m. w. N.) weiterhin anwendbar ist, kommt wegen des Teilfreispruchs ein gegen die Staatskasse festzusetzender Erstattungsbetrag nicht in Betracht.
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