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   OLG Bamberg, 03.04.2001 - Ws 235/00   

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https://dejure.org/2001,27244
OLG Bamberg, 03.04.2001 - Ws 235/00 (https://dejure.org/2001,27244)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.04.2001 - Ws 235/00 (https://dejure.org/2001,27244)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. April 2001 - Ws 235/00 (https://dejure.org/2001,27244)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 24.10.2006 - 4 Ws 131/06

    Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers: Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 4141 VV RVG - "durch die anwaltliche Mitwirkung" - muss die anwaltliche Tätigkeit für die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung ursächlich, zumindest mitursächlich gewesen sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 4 Ws 57/06 -, 26. Januar 2001 - 4 Ws 235/00 - [zu § 84 Abs. 2 BRAGO] und 28. April 1999 - 4 Ws 47/99 - [dto.]; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe aaO Rdnr. 11; Schmahl in Riedel/Sußbauer aaO Rdnr. 109; a.A. Burhoff in Burhoff aaO Rdnr. 10; Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl., Nr. 4141 VV RVG Rdnr. 8; Schneider in Schneider/Wolf aaO Rdnrn. 27, 32).

    Auch wenn keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1999 aaO; Schmahl in Riedel/Sußbauer aaO Rdnr. 112), ist doch erforderlich, dass der Verteidiger im Hinblick auf die erfolgte Einstellung des Verfahrens tätig geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 Ws 28/06 -), mag der Hauptanstoß zur Einstellung auch - wie hier - vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft ausgegangen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2001 aaO; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe aaO Rdnr. 11).

  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 746/01

    Verfassungsbeschwerde - Revisionsverwerfungsbeschluß - Strafprozessualer Beschluß

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 3. April 2001 - Ws 235/00 -, .
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