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   OLG Saarbrücken, 30.09.1974 - Ws 307/74   

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https://dejure.org/1974,2222
OLG Saarbrücken, 30.09.1974 - Ws 307/74 (https://dejure.org/1974,2222)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.1974 - Ws 307/74 (https://dejure.org/1974,2222)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 1974 - Ws 307/74 (https://dejure.org/1974,2222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Verlängerung einer Untersuchungshaft; Vermeidbare Verzögerungen der zur Urteilsfällung erforderlichen Maßnahmen; Eingriff in die Freiheitrechte in Form der Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 941
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.1974 - Ws 307/74
    In das Grundrecht der Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG ) kann in Form der Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft eingegriffen werden, wenn dies aus Gründen einer wirksamen Strafverfolgung, notwendig wenn also m.a.W. die Untersuchungshaft ein notwendiges Mittel zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung ist (BVerfG NJW 1974, 307 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] = JZ 1974, 582; NJW 1973, 1363-1365 - 1966, 1259; 1966, 243-244-).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist verletzt, wenn vor Erlaß des Urteils die Frist des § 121 Abs. 1 StPO in ungewöhnlichem Maß deshalb überschritten wird, weil die Verfolgungsbehörden und/oder die Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen, wenn also die Untersuchungshaft durch vermeidbare Verzögerungen der zur Urteilsfällung erforderlichen Maßnahmen verlängert wird (BVerfG NJW 1974, 307 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] -308 - 1966, 1259).

    Nach Erlaß des Urteils ist nicht mehr § 121 StPO , sondern § 120 StPO die gesetzliche Grundlage für die Entscheidung über die Fortdauer der Haft (Kleinknecht, StPO, 31. Aufl., § 121 Anm. 1 A; JZ 1974, 585 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] -586 -).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.1974 - Ws 307/74
    In das Grundrecht der Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG ) kann in Form der Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft eingegriffen werden, wenn dies aus Gründen einer wirksamen Strafverfolgung, notwendig wenn also m.a.W. die Untersuchungshaft ein notwendiges Mittel zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung ist (BVerfG NJW 1974, 307 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] = JZ 1974, 582; NJW 1973, 1363-1365 - 1966, 1259; 1966, 243-244-).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Verwiesen wird hier darauf, dass auch nach dem Erlass des Urteils und seiner Anfechtung ein vom Angeklagten nicht veranlasstes erhebliches Stocken des Verfahrens und eine dadurch verursachte unangebrachte Verlängerung der Untersuchungshaft für den Inhaftierten eine erhebliche unnötige und vom Gesetz nicht gewollte Belastung darstelle (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 1968 - 1 Ws 225/68 -, NJW 1968, S. 2117 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juli 1969 - 1 Ws 221/69 -, NJW 1969, S. 1682; OLG München, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - Ws 1049/69 -, NJW 1970, S. 156 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. September 1974 - Ws 307/74 -, NJW 1975, S. 941 ).
  • BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen;

    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, aber schon jetzt eindeutig absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, StV 2006, S. 87 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 1987 - 3 Ws 437/87 -, StV 1988, S. 390 f.; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. September 1974 - Ws 307/74 -, NJW 1975, S. 941 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
  • OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9/92

    Haftbefehl; Aufhebung; Verfahrensverzögerung; Schwere der Tat; Mittäterschaft;

    a) Allerdings kommt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Haftsachen auch nach Erlaß eines erstinstanzlichen Urteils Bedeutung zu; ein erheblicher Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot kann, wie eine vergleichbare Verfahrensverzögerung vor Urteilserlaß, der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1975, 941; OLG Hamburg JR 1989, 259; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 2. Aufl., § 120 Rdn. 8; Seetzen ZRP 1975, 29 ff.; Rieß JR 1983, 260 f.).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Rechtssatz unmittelbar aus dem allgemeinen Gebot der Verhältnismäßigkeit i.V.m. § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO abzuleiten ist (so OLG München NJW 1970, 156; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941; OLG Hamburg JR 1983, 259; Rieß JR 1983, 260), ob das Beschleunigungsgebot aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK folgt (so Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl., § 122 Rdn. 46; ähnlich Wendisch in LR, 24. Aufl., § 122 Rdn. 41), oder ob die §§ 121, 122 StPO auch für die Zeit nach Urteilserlaß entsprechend anzuwenden sind (so vereinzelt OLG Frankfurt NJW 1968, 2118; ablehnend hierzu wegen des eindeutigen, nicht analogiefähigen Gesetzeswortlauts Rieß JR 1983, 260).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Die entsprechenden Entscheidungen sind demgemäß auch nicht im besonderen Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO ergangen, sondern auf Beschwerde gegen eine die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnende Entscheidung des Tatrichters (vgl. KG StV 1985, 67 ; OLG Hamburg JR 1983, 259 [260]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941 [942]; OLG München NJW 1970, 156 [157]; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1682 [1683]; OLG Frankfurt NJW 1968, 2117 [2118]).
  • OLG Hamburg, 18.10.1982 - 2 Ws 292/82

    Aufhebung des Haftbefehls wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes;

    Wird das Beschleunigungsgebot durch eine von dem Angeklagten nicht zu vertretende erhebliche Verzögerung des Verfahrens, die sachlich nicht zu rechtfertigen und vermeidbar ist, verletzt, so kann der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe zur Aufhebung des Haftbefehls führen (OLG Karlsruhe NJW 1969, 1682 [OLG Karlsruhe 18.07.1969 - 1 Ws 221/69] ; OLG München NJW 1970, 156 [OLG München 03.10.1969 - Ws 1049/69] ; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941 [OLG Saarbrücken 30.09.1974 - Ws 307/74] ; Löwe-Rosenberg-Dünnebier a.a.O. § 122 Rn. 46, 47).
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