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   OLG Bremen, 12.04.2012 - Ws 33/12 (2 Ws 36/12)   

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OLG Bremen, 12.04.2012 - Ws 33/12 (2 Ws 36/12) (https://dejure.org/2012,103964)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.04.2012 - Ws 33/12 (2 Ws 36/12) (https://dejure.org/2012,103964)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. April 2012 - Ws 33/12 (2 Ws 36/12) (https://dejure.org/2012,103964)
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 24.08.2017 - 5 Ws 192/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Abweichung vom Grundsatz einer positiven

    Denn in welchem Maße es wahrscheinlich sein muss, dass der Täter nicht wieder straffällig wird, hängt von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit des Verurteilten ab (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 12; KG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 28. Juli 2010 - 2 Ws 304-305/10 - std.

    Maßgeblich ist vielmehr eine günstige Entwicklung während des Vollzuges, die von besonderem Gewicht sein muss und sich nicht nur als taktische Anpassung darstellt, sondern Beleg für einen Wandlungsprozess der Persönlichkeit oder Einstellung ist (vgl. KG NStZ-RR 2008, 157, 158; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 25. März 2010 - 2 Ws 137-138/10 - Kröber NStZ 2000, 613, 614 Anm. zu BVerfG NStZ 2000, 109).

    Er muss die Taten als Fehlverhalten erkannt und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung, ihren Ursachen und Folgen so bewusst gemacht haben, dass eine Wiederholung dieses oder anderer Gesetzesverstöße wenig wahrscheinlich ist (vgl. KG a.a.O.; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 28. Juli 2010 - 2 Ws 304-305/10 ; std. Rspr.).

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

    Denn in welchem Maße es wahrscheinlich sein muss, dass der Täter nicht wieder straffällig wird, hängt von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit des Verurteilten ab (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 12; KG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 28. Juli 2010 - 2 Ws 304-305/10 - std.

    Maßgeblich ist vielmehr eine günstige Entwicklung während des Vollzuges, die von besonderem Gewicht sein muss und sich nicht nur als taktische Anpassung darstellt, sondern Beleg für einen Wandlungsprozess der Persönlichkeit oder Einstellung ist (vgl. KG NStZ-RR 2008, 157, 158; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 25. März 2010 - 2 Ws 137-138/10 - Kröber NStZ 2000, 613, 614 Anm. zu BVerfG NStZ 2000, 109).

    Er muss die Taten als Fehlverhalten erkannt und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung, ihren Ursachen und Folgen so bewusst gemacht haben, dass eine Wiederholung dieses oder anderer Gesetzesverstöße wenig wahrscheinlich ist (vgl. KG a.a.O.; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 28. Juli 2010 - 2 Ws 304-305/10 ; std. Rspr.).

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Maßgeblich ist vielmehr eine günstige Entwicklung während des Vollzuges, die von besonderem Gewicht sein muss und sich nicht nur als taktische Anpassung darstellt, sondern Beleg für einen Wandlungsprozess der Persönlichkeit oder Einstellung ist (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 157, 158; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 25. März 2010 - 2 Ws 137-138/10 - Kröber NStZ 2000, 613, 614 = Anm. zu BVerfG NStZ 2000, 109).

    Von seinen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; Senat, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 31. Januar 2012 - 2 Ws 580-583/11 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 473 Rdn. 15).

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde des Verurteilten hatte der Senat den angefochtenen Beschluss durch Entscheidung vom 07. Mai 2012 (Az.: Ws 33/12) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Braunschweig zurückverwiesen, da über die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Dritten Strafgerichts von Guayas vom 04. August 2009 nach Mitteilung der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Quito vom 30. März 2012 tatsächlich noch nicht entschieden worden war.
  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    Denn in welchem Maße es wahrscheinlich sein muss, dass der Täter nicht wieder straffällig wird, hängt von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit des Verurteilten ab (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 12; KG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 28. Juli 2010 - 2 Ws 304-305/10 - std.
  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 1 Ws 97/21

    Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe entgegen Strafvollstreckungskammer

    Insbesondere wenn - wie hier - das Gewicht der betroffenen Rechtsgüter als besonders hoch einzustufen ist, reichen allgemeine Erfahrungssätze hinsichtlich der Wirkung von Strafvollzug nicht aus, um eine hinreichend zweifelsfreie günstige Prognose stellen oder auch nur entscheidend mitprägen zu können (vgl. auch KG, Beschl. v. 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 m.w.N.).
  • KG, 07.04.2021 - 5 Ws 52/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Kriminalprognose bei Absehen von der Vollstreckung

    (2) Danach könnte eine Reststrafenaussetzung nur verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen belegt wäre, dass die Persönlichkeitsmängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (std. Rspr. vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 6. Februar 2020 a.a.O. juris Rdnr. 15 und 11. Juli 2018 - 5 Ws 74/18 - jeweils m.w.N.) Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür ebenso wenig aus wie ein beanstandungsfreies Vollzugsverhalten (vgl. Senat a.a.O.; KG, Beschluss vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 -).
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