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OLG Nürnberg, 02.05.2002 - Ws 524/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 500
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei …
Insbesondere wäre es unzulässig, den Verurteilten nach Ablauf der Haftzeit allein deshalb nicht zu entlassen, weil das gerichtliche Anordnungsverfahren für die nachträgliche Unterbringung noch nicht abgeschlossen werden konnte (…Würtenberger/Sydow a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 42, 1; zum Erlass eines Sicherungshaftbefehls OLG Nürnberg B. v. 02.05.2002 - Ws 524/02 - ablehnend, bejahend OLG Naumburg B. v. 02.04.2002 - 1 Ws 110/02 -). - OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02
Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung
Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).