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   OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02   

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https://dejure.org/2002,13463
OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02 (https://dejure.org/2002,13463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.02.2002 - Ws 62/02 (https://dejure.org/2002,13463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - Ws 62/02 (https://dejure.org/2002,13463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer Justizvollzugsanstalt; Begriff des "angemessenen" Umfangs von Gegenständen zur Freizeitbeschäftigung; Gefahr des Verlustes der Kommunikationsfähigkeit durch Computerspiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, -
  • NStZ-RR 2002, 191
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).

    Telespiele sind als Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung auch außerhalb des Vollzuges für Erwachsene weit verbreitet, weshalb dies bei einem Gefangenen nicht anders bewertet werden kann (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einholung

    Die unterlassene Beauftragung eines externen Sachverständigen stellt einen vom Beschwerdegericht nicht zu behebenden Verfahrensmangel dar, da nach § 463 Abs. 4 Satz 7 StPO i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO eine mündliche Anhörung des externen Sachverständigen zu erfolgen hat, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013, 2 Ws 17/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Mai 2008, 1 Ws 213/08 mit weiteren Nachweisen; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191).
  • OLG Nürnberg, 09.06.2011 - 1 Ws 242/11

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Verweigerung eines elektronischen Spielgeräts

    Der angefochtene Beschluss setzt sich ausdrücklich mit einer abweichenden Entscheidung des Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg aus dem Jahre 2002 (Az.: Ws 62/09 - NStZ-RR 2002, 191) und der Zulassung von Geräten der beantragten Art in anderen Justizvollzugsanstalten außerhalb B... auseinander.

    Wie das Oberlandesgericht bereits entschieden hat (Ws 62/02 - NStZ-RR 2002, 191), soll das Leben im Vollzug - umso mehr in der Sicherungsverwahrung - den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angepasst werden.

  • OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03

    Pflichtverteidigung: Erstrecken der Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auch hier erstreckt sich die Bestellung auf das gesamte Verfahren (siehe Meyer-Goßner a.a.O., Rdnrn. 4, 5 vor § 137), so dass die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts zur Folge hat, dass ein erneuter Antrag auf Bestellung, der etwa im Berufungs- oder Revisionsverfahren gestellt wird, unstatthaft ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 für das Revisionsverfahren).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04

    Strafverfahren: Ablehnung der Bestellung des Wahlverteidigers zum

    Die Ablehnung der Bestellung erstreckt sich nämlich grundsätzlich auf das gesamte Verfahren, so dass ein erneuter Antrag auf Bestellung im Revisionsverfahren aussichtsreich nur dann gestellt werden kann, wenn neue Gesichtspunkte gegeben sind, die nunmehr die Beiordnung eines Verteidigers gebieten ( vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 - ; Beschluss vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003 = NStZ-RR 2003, 334).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07

    Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die

    Dieser ist zulässig, obgleich die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung durch das Amtsgericht grundsätzlich für das gesamte Verfahren wirkt, es sei denn, die Sach- oder Rechtslage hat sich geändert (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2004, 124 für das Wiederaufnahmeverfahren; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 4 Ws 62/02 - für das Revisionsverfahren).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Die von der Rechtsbeschwerde zur Stützung ihrer gegenteiligen Ansicht herangezogenen Entscheidungen (OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222, OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191) betreffen andere Spielkonsolen älterer Bauart, die in ihrer technischen Nutzbarkeit dem Gerät Nintendo "Game Cube" nicht vergleichbar sind.
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03

    Besitz von Freizeitgegenständen; Strafvollzug; nachprüfbare Entscheidung

    Bei der neu vorzunehmenden Prüfung, ob die Überlassung einer Sony-Playstation 2 die Sicherheit und Ordnung der Anstalt i.S.v. § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG gefährden würde, sind darüber hinaus auch die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt Bochum, insbesondere ihr Sicherheitsinteresse, gegen das Interesse des Strafgefangenen an dem Besitz des Gerätes abzuwägen (OLG Rostock, a.a.O.; OLG München BLStVkunde 2001, Nr. 4/5, 2 - 3; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, daß in dem Besitz eines Telespielgerätes keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt liege (vgl. OLG Celle NStZ 1994, 360; Dresden NStZ-RR 2000, 222 und Nürnberg NStZ-RR 2002, 191), beruht dies mithin - ungeachtet dessen, daß sich diese Entscheidungen teilweise ohnehin auf andersartige Geräte wie "Nintendo" oder "Sega" bezogen - nicht darauf, daß die Gerichte die Zulässigkeit des Besitzes von Telespielgeräten jedweder Beschaffenheit in jedem Fall und ohne Ansehung der konkreten Verhältnisse in der Justizvollzugsanstalt und des einzelnen Gefangenen bejahen wollten (vgl. OLG Karlsruhe BlStVK 2/2001, 5-7; OLG München aaO.; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188; OLG Rostock aaO. S. 58; KG, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 Ws 519/01 Vollz -).
  • BayObLG, 30.08.2021 - 203 StObWs 338/21

    Kein Anspruch auf Nutzung einer Playstation im bayerischen Strafvollzug

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12.02.2002 (Az.: Ws 62/02, NStZ-RR 2002, 191) und vom 09.06.2011 (Az.: 1 Ws 242/11, StV 2011, 694) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02

    Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalt; Gefährdung der Anstaltsordnung ;

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