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   OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10 (2 Ws 56/10)   

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https://dejure.org/2010,36798
OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10 (2 Ws 56/10) (https://dejure.org/2010,36798)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.04.2010 - Ws 66/10 (2 Ws 56/10) (https://dejure.org/2010,36798)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. April 2010 - Ws 66/10 (2 Ws 56/10) (https://dejure.org/2010,36798)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2010, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 15.12.2009 - Ws 197/09
    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Zu einer darüber hinausgehenden umfassenden Darstellung der Würdigung der bislang erhobenen Beweise ist der Tatrichter nicht verpflichtet (BGH NStZ-RR 2003, 368 [BGH 02.09.2003 - StB 11/03; 2 StE 11/00] ; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 15.12.2009 - Ws 197/09 -).

    Die Überprüfung von Haftentscheidungen, die während einer laufenden Hauptverhandlung ergehen, durch das Beschwerdegericht ist zur Frage des dringenden Tatverdachts darauf beschränkt, ob das vom Tatgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder verkannt worden sind (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2006 - Ws 107/06 -, 19.05.2008 - Ws 56/08 -, 09.03.2009 - Ws 20/09 - und 15.12.2009 - Ws 197/09 - OLG Karlsruhe StV 2001, 118 [OLG Karlsruhe 26.09.2000 - 3 Ws 196/00] ).

  • OLG Bremen, 19.05.2008 - Ws 56/08
    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Die Überprüfung von Haftentscheidungen, die während einer laufenden Hauptverhandlung ergehen, durch das Beschwerdegericht ist zur Frage des dringenden Tatverdachts darauf beschränkt, ob das vom Tatgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder verkannt worden sind (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2006 - Ws 107/06 -, 19.05.2008 - Ws 56/08 -, 09.03.2009 - Ws 20/09 - und 15.12.2009 - Ws 197/09 - OLG Karlsruhe StV 2001, 118 [OLG Karlsruhe 26.09.2000 - 3 Ws 196/00] ).
  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Zu einer darüber hinausgehenden umfassenden Darstellung der Würdigung der bislang erhobenen Beweise ist der Tatrichter nicht verpflichtet (BGH NStZ-RR 2003, 368 [BGH 02.09.2003 - StB 11/03; 2 StE 11/00] ; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 15.12.2009 - Ws 197/09 -).
  • OLG Bremen, 06.06.2006 - Ws 107/06
    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Die Überprüfung von Haftentscheidungen, die während einer laufenden Hauptverhandlung ergehen, durch das Beschwerdegericht ist zur Frage des dringenden Tatverdachts darauf beschränkt, ob das vom Tatgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder verkannt worden sind (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2006 - Ws 107/06 -, 19.05.2008 - Ws 56/08 -, 09.03.2009 - Ws 20/09 - und 15.12.2009 - Ws 197/09 - OLG Karlsruhe StV 2001, 118 [OLG Karlsruhe 26.09.2000 - 3 Ws 196/00] ).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Die Überprüfung von Haftentscheidungen, die während einer laufenden Hauptverhandlung ergehen, durch das Beschwerdegericht ist zur Frage des dringenden Tatverdachts darauf beschränkt, ob das vom Tatgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder verkannt worden sind (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2006 - Ws 107/06 -, 19.05.2008 - Ws 56/08 -, 09.03.2009 - Ws 20/09 - und 15.12.2009 - Ws 197/09 - OLG Karlsruhe StV 2001, 118 [OLG Karlsruhe 26.09.2000 - 3 Ws 196/00] ).
  • OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Untersuchungshaft; Haftverschonung; Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Dringender Tatverdacht darf nur aus bestimmten Tatsachen, nicht aus Vermutungen oder aus künftigen möglichen Ermittlungsergebnissen hergeleitet werden (Meyer-Goßner 28 § 112 StPO Rn. 7; LG Frankfurt/M. StV 2009, 477).
  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Die Einhaltung dieser Frist ist allerdings keine zwingende Verfahrensvorschrift, sondern lediglich eine Ordnungsvorschrift (so Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.07.2009 - Ws 66/09, juris Rn. 9, StV 2010, 581; Beschluss vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15; Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Ws 111/18; siehe auch KG Berlin, a.a.O., juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.1984 - 1 Ws 341/84, BeckRS 9998, 33506, NStZ 1984, 428).

    Das Absehen von der Maßregel gemäß § 68f Abs. 2 StGB hat infolgedessen Ausnahmecharakter und setzt die durch konkrete Fakten begründete Erwartung voraus, dass der Verurteilte auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, wobei hier strengere Anforderungen an die Annahme einer günstigen Prognose anzusetzen sind als im Rahmen der Beurteilung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.07.2009 - Ws 66/09, juris Rn. 11, StV 2010, 581; Beschluss vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15; Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Ws 111/18; siehe auch OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 8, OLGSt StGB § 68f Nr. 22; KG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 Ws 351-352/12, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 27, NStZ-RR 2017, 392 (Ls.), Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 9; LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 20).

  • KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht eines Beschuldigten bei nicht

    Für eine Entlastung des Beschuldigten von seinen notwendigen Auslagen besteht kein Raum (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 4 Ws 66/10 - Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 473 Rdn. 15).
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