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   OLG Bremen, 27.08.1982 - Ws 71/82, Zs 132/81   

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https://dejure.org/1982,10342
OLG Bremen, 27.08.1982 - Ws 71/82, Zs 132/81 (https://dejure.org/1982,10342)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.08.1982 - Ws 71/82, Zs 132/81 (https://dejure.org/1982,10342)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. August 1982 - Ws 71/82, Zs 132/81 (https://dejure.org/1982,10342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestands der Verletzung von Privatgeheimnissen und unbefugter Übermittlung personenbezogener Daten aufgrund der Weitergabe von Personalien eines Patienten durch das behandelnde Krankenhaus an die Polizei; Qualifikation der Behandlung eines Patienten in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    Beim Fehlen jeglicher oder völlig unzureichender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommt ausnahmsweise die Anordnung in Betracht, dass die Staatsanwaltschaft die nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts erforderlichen Ermittlungen durchzuführen hat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.08.1982 - Ws 71/82, vom 10.07.1989 - Ws 22/89 sowie vom 18.07.2007 - Ws 50/07).
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    In vergleichbarer Weise ist auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anordnung der Oberlandesgerichte zur Anordnung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eine solche von den nach dem Wortlaut der §§ 173 Abs. 3, 174 Abs. 1, 175 S. 1 StPO unmittelbar vorgesehenen Rechtsfolgen abweichende Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts im Klageerzwingungsverfahren in Rechtsprechung und Literatur bejaht worden (so die Entscheidung des Senats in Hans. Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.08.1982 - Ws 71/82, juris Ls., MedR 1984, 112; vgl. ferner KG [...], Beschluss vom 26.03.1990 - 4 Ws 220/89, juris Ls., NStZ 1990, 355; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1998 - 1 Ws 227/98, juris Rn. 17, StV 2002, 128; OLG München, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 Ws 494/06 Kl u.a., juris Rn. 8, NJW 2007, 3734; Löwe- Rosenberg/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 175 StPO Rn. 16 f. m.w.N.; ablehnend dagegen zuletzt OLG München, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13 Kl, juris Rn. 6, StraFo 2014, 422).
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