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   OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01   

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https://dejure.org/2001,12802
OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01 (https://dejure.org/2001,12802)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.07.2001 - Ws 760/01 (https://dejure.org/2001,12802)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - Ws 760/01 (https://dejure.org/2001,12802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafverteidiger; Wahlverteidigung; Beigeordneter Verteidiger; Vertrauensanwalt; Ablehnung eines auswärtigen Anwalts

  • Judicialis

    StPO § 142 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.1988 - 2 Ws 341/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01
    Auch wenn der Gerichtsort und der Sitz des gewählten Verteidigers nicht weit voneinander entfernt sind, hat das Interesse des Beschuldigten an der Auswahl des Vertrauensanwalts Vorrang vor der Gerichtsnähe (Düsseldorf StV 90, 254).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01
    Dies gilt auch, soweit der Gerichtsort weiter entfernt ist, denn würde der Beschuldigte in diesem Stadium bereits einen am Gerichtsort ansässigen Verteidiger bemühen, würden hohe Reisekosten für Besuche in der Haftanstalt anfallen (BGH StV 97, 565).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01
    Ein gesetzlich normiertes Regelbeispiel für einen wichtigen Grund nennt § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH StV 97, 564).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 62/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01
    Wenn ein Beschuldigter erreichen will, daß ihm ein auswärtiger Pflichtverteidiger beigeordnet wird, muß er, wenn ein solches besonderes Vertrauensverhältnis nicht auf der Hand liegt, substantiiert darlegen wieso ihn gerade mit diesem Verteidiger das erforderliche Vertrauensverhältnis verbindet (Nürnberg, NStZ 1997, 52).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01
    Dabei handelt es sich um eine Maßnahme staatlicher Fürsorge, bei der zwar den Wünschen des Beschuldigten möglichst Rechnung zu tragen ist, wobei dem Staat jedoch die Entscheidung darüber vorbehalten bleibt (BVerfGE 9, 36, 38).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).
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