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   OLG Nürnberg, 23.08.2001 - Ws 832/01   

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https://dejure.org/2001,13193
OLG Nürnberg, 23.08.2001 - Ws 832/01 (https://dejure.org/2001,13193)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.08.2001 - Ws 832/01 (https://dejure.org/2001,13193)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. August 2001 - Ws 832/01 (https://dejure.org/2001,13193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Disziplinarstrafe; Disziplinarmaßnahme in der Haftanstalt; Dauerarrest; Erledigung der Disziplinarmaßnahme

  • Judicialis

    StVollzG § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 115 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 15.11.2018 - 1 Ws 287/18

    Strafvollzugssache: Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

    Ein Rehabilitationsinteresse kann bestehen, wenn der Antragsteller weiterhin von den Auswirkungen der Maßnahme betroffen ist, diese also Folgen über ihre Erledigung hinaus hat oder sich später für den Antragsteller nachteilig auswirken kann (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2001, Ws 832/01; OLG München, Beschluss vom 27. September 2011, 4 Ws 5/11 (R), beide zit. nach juris).
  • OLG Naumburg, 14.06.2017 - 1 Ws (RB) 24/17

    Strafvollzug: Anspruch eines wegen Körperverletzung an einem Mitgefangenen

    Zu keinem anderen Ergebnis gelangt man aber auch dann, wenn man mit der wohl überwiegenden Meinung richtigerweise davon ausgeht, dass sich eine Disziplinarmaßnahme durch ihre Vollstreckung erledigt, wenn sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.03.2007, 2 Ws 52/07, Rn. 29; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 01.03.2004, 3 Vollz (Ws) 133/03, Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.08.2001, Ws 832/01, Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 20.04.1989, 1 Vollz (Ws) 45/89, Rn. 10; jeweils zitiert nach juris; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115, Rn. 9; Schwind / Böhm / Jehle / Laubenthal, StVollzG, 3. Aufl., § 115, Rn. 17).
  • LG Regensburg, 14.09.2015 - SR StVK 346/15

    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen

    Nach Vollzug einer verhängten Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig von einer Erledigung auszugehen, es sei denn, die angegriffene Maßnahme kann ohne weiteres wieder rückgängig gemacht werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.08.2001, WS 832/01).
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