Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90 - 94/12, Ws 90/12, Ws 91/12, Ws 92/12, Ws 93/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4709
OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90 - 94/12, Ws 90/12, Ws 91/12, Ws 92/12, Ws 93/12 (https://dejure.org/2013,4709)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.03.2013 - Ws 90 - 94/12, Ws 90/12, Ws 91/12, Ws 92/12, Ws 93/12 (https://dejure.org/2013,4709)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. März 2013 - Ws 90 - 94/12, Ws 90/12, Ws 91/12, Ws 92/12, Ws 93/12 (https://dejure.org/2013,4709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und paranoiden Zügen leidenden Betroffenen

  • Oberlandesgericht Bremen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und paranoiden Zügen leidenden Betroffenen - Strafprozessrecht; Prozessunfähigkeit; Persönlichkeitsstörung; querulatorisch-fanatische Züge; Ausschluss der freien Willensbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges (2)

  • google.com (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall Jens Meyer

  • google.com (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Strafvollstreckungssache gegen Jens Meyer, Gutachten von Prof. Dr. Henning Saß

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
    Eine wirksame Prozesshandlung scheidet daher aus, wenn der Betroffene bezogen auf die abgegebenen prozessualen Erklärungen im jeweiligen Verfahrensabschnitt aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft daran gehindert ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen, seine Willensbetätigung vielmehr auf einer krankhaften Störung der freien Willensbildung durch nicht zu kontrollierende Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung zurückzuführen ist (vgl. BGH, NJW 1970, 1680; BGH, Beschluss vom 14.05.2002, Az.: RiZ (R) 3/00; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.1997, Az.: L 10 U 3372/96).
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
    Soweit ein dem Vollzug eines strafgerichtlichen Urteils Unterworfener außerhalb einer Hauptverhandlung Erklärungen abgibt, die materielle Wirkungen entfalten können, bedarf es für deren Wirksamkeit dagegen seiner Prozessfähigkeit, die allerdings - ähnlich wie die Verhandlungsfähigkeit - nicht seine volle bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit voraussetzt, sondern strafverfahrensrechtlicher Natur ist (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 1894; s. auch BGH, Beschluss vom 03.11.1987, Az.: 5 StR 555/87).
  • BGH, 14.05.2002 - RiZ(R) 3/00

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für eine richterdienstliche Streitigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
    Eine wirksame Prozesshandlung scheidet daher aus, wenn der Betroffene bezogen auf die abgegebenen prozessualen Erklärungen im jeweiligen Verfahrensabschnitt aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft daran gehindert ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen, seine Willensbetätigung vielmehr auf einer krankhaften Störung der freien Willensbildung durch nicht zu kontrollierende Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung zurückzuführen ist (vgl. BGH, NJW 1970, 1680; BGH, Beschluss vom 14.05.2002, Az.: RiZ (R) 3/00; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.1997, Az.: L 10 U 3372/96).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - L 10 U 3372/96

    Feststellung der Prozeßunfähigkeit von Querulanten im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
    Eine wirksame Prozesshandlung scheidet daher aus, wenn der Betroffene bezogen auf die abgegebenen prozessualen Erklärungen im jeweiligen Verfahrensabschnitt aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft daran gehindert ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen, seine Willensbetätigung vielmehr auf einer krankhaften Störung der freien Willensbildung durch nicht zu kontrollierende Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung zurückzuführen ist (vgl. BGH, NJW 1970, 1680; BGH, Beschluss vom 14.05.2002, Az.: RiZ (R) 3/00; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.1997, Az.: L 10 U 3372/96).
  • OLG Hamm, 10.01.1973 - 4 Ss 1505/72
    Auszug aus OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
    Soweit ein dem Vollzug eines strafgerichtlichen Urteils Unterworfener außerhalb einer Hauptverhandlung Erklärungen abgibt, die materielle Wirkungen entfalten können, bedarf es für deren Wirksamkeit dagegen seiner Prozessfähigkeit, die allerdings - ähnlich wie die Verhandlungsfähigkeit - nicht seine volle bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit voraussetzt, sondern strafverfahrensrechtlicher Natur ist (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 1894; s. auch BGH, Beschluss vom 03.11.1987, Az.: 5 StR 555/87).
  • RG, 06.04.1911 - I 118/11

    Zur Begriffsbestimmung der Beförderung von verschlossenen Briefen im Sinne des

    Auszug aus OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 28.11.2011 (Az.: Ws 118/11) bereits festgestellt hat, zeugt seine reflexhafte Ablehnung von Richtern davon, dass er sich in einer Art "Wettstreit" u.a. mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht wähnt, in dem es ihm alleine darum geht, so lange Ablehnungsgesuche gegen praktisch jeden mit seinen Fällen befassten Richter zu formulieren, bis das Gericht beschlussunfähig ist.
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    (2) Demgegenüber kann nicht darauf verwiesen werden, dass es sich bei § 145a StGB um ein Antragsdelikt handelt (§ 145a Satz 2 StGB) und die antragsberechtigte Führungsaufsichtsstelle bei Stellung eines Strafantrags ihrerseits an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ).

    (5) Anders verhält es sich demgegenüber im Fall eines nicht- oder erfolglos therapierten langjährigen Suchtkranken (vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsprechung: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488/11 u.a. -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 2 Ws 228/09 -, NStZ-RR 2010, S. 91 ; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -, NJW 2009, S. 3315 ).

  • OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12

    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - 3 Ws 92/12).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Die Untersuchungshaft soll nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung eines auf Freiheitsentziehung lautenden Urteils sicherstellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 4 Ws 90/12 - und 31. März 2006 - 4 Ws 58/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 56. Aufl., vor § 112 Rn. 4).
  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Die hierin liegende Problematik der mittelbaren Strafbarstellung des an sich straflosen Konsums durch die Abstinenzweisung und des strafbewehrten Zwanges zur Selbstbelastung durch die begleitende Kontrollweisung (vergleiche hierzu EGMR, Urt. v. 25.02.1993 - 10828/84 Funke ./. Frankreich, Serie A Nr. 256-A §§ 42, 44) kann aber, wie bereits OLG Köln, Beschl. v. 13.09.2010 - 2 Ws 568/10, NStZ-RR 2011, 62, OLG Rostock, Beschl. v. 27.03.2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] , NStZ-RR 2012, 222 dargelegt haben, nachgelagert gelöst werden.
  • OLG Oldenburg, 04.12.2013 - 1 Ws 635/13

    Widerruf der Bewährung wegen einer in der Zeit zwischen ursprünglichem Ablauf und

    Soweit der Senat mit Beschluss vom 20. September 2007 (1 Ws 513/07 und 1 Ws 514/07) noch die gegenteilige Auffassung vertreten hat, die einen Widerruf zumindest dann für zulässig hält, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt seiner neuerlichen Verfehlung - wie hier - mit einer Verlängerung der Bewährungszeit rechnen musste (so etwa auch OLG Düsseldorf, 3 Ws 50/05; OLG Hamm, 3 Ws 386/09; OLG Rostock, 1 Ws 335/10 [richtig: I Ws 335/10 - d. Red.] - bei juris), hält er hieran nicht fest (so bereits - dort allerdings nicht tragend - Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2009, 1 Ws 404/09, und 27. Februar 2012, 1 Ws 90/12).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Aussetzungsentscheidung der

    Eine positive Prognose - eine nur neutrale genügt nicht - setzt dabei voraus, dass bei der Gesamtabwägung jedenfalls die nahe liegende Chance einer künftigen Legalbewährung besteht (st. Rspr. des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts, z.B. Beschlüsse vom 11. April 2012 - 1 Ws 93/12 -, 19. Mai 2015 - 1 Ws 78/15 -, 11. Dezember 2019 - 1 Ws 205/19 - und 6. November 2020 - 1 Ws 188 - 192/20 - vorgenannter Senatsbeschluss; vgl. auch Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15

    Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen der

    Diese Voraussetzungen erfüllt das am 16. November 2015 eingegangene Schreiben des Antragstellers vom 04. November 2015 schon deshalb nicht, weil aus ihm nicht schlüssig hervorgeht, ob er überhaupt bedürftig ist, was Voraussetzung für die Übernahme der Mietkosten und den Bezug von Taschengeld ist ( vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Januar 2009 - 1 Ws 547/08, juris Rn. 4; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 23. Juli 2012 - 1 Ws 91/12 und vom 11. September 2015 - 1 VAs 4/15, unveröffentlicht ).
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

    Aktenzeichen: 2 Ws 70/12 1 StVK 23/11 LG Zwickau 280 Js 3309/09 StA Zwickau 21 Ws 93/12 GenStA Dresden.
  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17

    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht

    Die Untersuchungshaft soll nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung eines auf Freiheitsentziehung lautenden Urteils sicherstellen (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 4 Ws 90/12 - und 31. März 2006 - 4 Ws 58/06 - Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., vor § 112 Rdn. 4).
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