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   OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 RE-Miet 2/81   

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https://dejure.org/1981,599
OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 RE-Miet 2/81 (https://dejure.org/1981,599)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.1981 - 3 RE-Miet 2/81 (https://dejure.org/1981,599)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 1981 - 3 RE-Miet 2/81 (https://dejure.org/1981,599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorzeitige Entlassung des Mieters aus Mietvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im Wohnraummietrecht; Vorzeitige Entlassung eines Mieters aus einem befristeten Mietvertrag; Abwägung zwischen dem Interesse des Mieters an der Vertragsaufhebung und dem Vermieterinteresse am ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag; Metvertragsentlassung; Nachmietergestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 552

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1741
  • ZMR 1981, 269
  • WM 1981, 173
  • WuM 1981, 173
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80

    Zur Ablehnung eines Nachmieters bei vorzeitigem Auszug des Mieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81
    Die Vorlagefrage ist durch den Rechtsentscheid des OLG Oldenburg vom 19.02.1981 - 5 UH 12/80 - nicht beantwortet.

    Auch die Einbeziehung der berechtigten Interessen des Vermieters und des Mieters in die Abwägung führt jedoch zu dem Ergebnis, daß der Vermieter allein durch das Festhalten am Vertrag nicht gegen Treu und Glauben verstößt (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, Beschluß v. 19.02.1981 - 5 UH 12/80).

  • OLG Köln, 28.06.1968 - 2 W 103/68

    Prüfungsumfang bei Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81
    Insoweit handele es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu prüfen sei (OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; Beschluß vom 04.11.1980, zum Abdruck in OLGZ 81, Heft 1, vorgesehen; BayObLG, …

    Die Gefahr, bei Einschränkung der Prüfungskompetenz in der hier vorgenommenen Weise stelle der Rechtsentscheid abstrakte Rechtssätze auf und erhalte damit einen ihm nicht zustehenden legislativen Charakter (so OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; Dänzer-Vanotti, NJW 1977, 1778 ), besteht in Wirklichkeit nicht.

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dauerschuldverhältnis nur dann vor Ablauf der vereinbarten Zeit unter Berufung auf § 242 BGB gekündigt werden, wenn die Durchführung des Vertrages dem Verpflichteten aufgrund von Umständen, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen, nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGHZ 50, 315; BGH, NJW 51, 836; LM Nr. 10 u. 23 zu § 242 (Bc) BGB ).
  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger einen von der Beklagten gestellten, geeigneten und zumutbaren Nachmieter trotz eines berechtigten Interesses der Beklagten an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses abgelehnt hätte und aus diesem Grunde seinen Anspruch auf Zahlung der Miete verloren haben könnte (§ 242 BGB; vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448, unter II 1 c; Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246, unter II A 1; BGHZ 155, 178, 189; OLG Hamm WuM 1995, 577; OLG Karlsruhe WuM 1981, 173; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Nach § 542 Rdnr. 10 ff., 34).
  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    " Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist es erforderlich, dass " das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragt "(so ausdrücklich OLG Karlsruhe, NJW 1981, S. 1741; ähnlich OLG Hamm, WuM 1995, S. 577; OLG Oldenburg, WuM 1981, S. 125).

    Ein berechtigtes Interesse ist zu bejahen, wenn dem Mieter aufgrund von Ereignissen, die er nicht mit dem Ziel, seine Wohnungssituation zu verändern, bewusst herbeigeführt hat, das Festhalten an der Wohnung unzumutbar geworden ist (OLG Karlsruhe NJW 1981, 1741).

    Es ist demgegenüber zu verneinen, wenn der Mieter nur deshalb ausziehen will, weil er eine qualitativ bessere, billigere, verkehrsgünstigere, oder aus ähnlichen Gründen für ihn wirtschaftlich besser geeignete Wohnung beziehen möchte (OLG Karlsruhe NJW 1981, 1741).

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81

    Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter

    20/70">NJW 1970, 1748; OLG Karlsruhe NJW 1981, 1051; Dänzer-Vanotti NJW 1980, 1777, 1778; andererseits OLG Karlsruhe ZMR 1981, 269, 270; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 40. Aufl., Anh. nach § 544 Anm. 3; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl. G 23), bedarf hier keiner Entscheidung.
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