Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 01.07.1985 - 1 S 219/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1986, 253
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96
Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft
Auch fehlt es an einer dem Normtatbestand des § 390 Satz 2 BGB vergleichbaren Konstellation; der Beklagte war der Klägerin gegenüber nicht mit eigenen Gegenansprüchen, etwa auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, hervorgetreten, so daß sich seine Stellung auf die eines Schuldners beschränkte und eine der Aufrechnungslage entsprechende Situation schon aus diesem Grunde nicht bestand (…vgl. Blesch aaO; vgl. auch LG Wiesbaden WuM 1986, 253). - OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
Aufrechnung der Kaution mit dem Schadensersatzanspruchs des Vermieters; …
Die Ansicht des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1985, 1715 ; Im Ergebnis ebenso LG Wiesbaden, WuM 1986, 253), nach Ablauf von sechs Monaten seit der Beendigung des Mietverhältnisses könne dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution keine Aufrechnung mehr entgegengesetzt werden, findet weder im Gesetz noch in der Rechtsnatur der von den Mietparteien getroffenen Sicherungsabrede eine Stütze.
Rechtsprechung
AG Oberndorf/Neckar, 27.09.1985 - 3 C 329/85 |
Zitiervorschläge
AG Oberndorf/Neckar, Entscheidung vom 27. September 1985 - 3 C 329/85 (https://dejure.org/1985,18068)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1986, 253