Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.03.1986

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   OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85   

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OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85 (https://dejure.org/1986,1755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85 (https://dejure.org/1986,1755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - 4 RE-Miet 4/85 (https://dejure.org/1986,1755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebskostenverteilung für zentrale Heizungsanlage; Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale; Berücksichtigung nach ergänzender Vertragsauslegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der HeizkostenVO vor Mietvertrag; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Warmwasserkosten; Nebenkosten; Nebenkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; Nebenkostenpauschale; Heizkostenpauschale

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 535, 536 ; HeizkostenVO § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • b44-karlsruhe.de PDF, S. 415 (Kurzinformation)

    Die Heizkostenverordnung hat Vorrang vor einer Vereinbarung über eine pauschale Abrechnung der Heizkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535, 536; HeizkostenVO § 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 8
  • MDR 1986, 1030
  • WuM 1986, 267
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 15.01.1986 - 6 REMiet 1/85

    Heizkostenabrechnung; Mietvertrag; Vereinbarung ; Abbedingung;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 REMiet 4/85
    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Bescheidung der Vorlagefrage aber abgelehnt, weil es die Rechtslage angesichts des klaren Wortlautes des § 2 Heizkostenverordnung für eindeutig geklärt ansieht im Sinne einer umfassenden Vorrangigkeit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung, so daß es deswegen für einen Mietrechtsentscheid keine Veranlassung gesehen hat (Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. Januar 1986 Az. 6 RE-Miet 1/85).
  • KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20

    Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter

    Der Heiz- und Warmwasserkostenanteil ist aus der vertraglichen Bruttowarmmiete herauszurechnen und gegebenenfalls als Vorauszahlung zu behandeln (BGH, aaO, Rn 18, 19 vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1988, 1293; OLG Hamm, WuM 1986, 267).
  • BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines

    In zeitlicher Hinsicht ist die Verordnung auch auf Mietverträge anzuwenden, die - wie im vorliegenden Fall - bereits vor ihrem Inkrafttreten am 1. März 1981 abgeschlossen wurden (vgl. die Überleitungsregelung des § 12 HeizkV in der Fassung vom 23. Februar 1981, BGBl. I S. 261, 296; OLG Hamm, WuM 1986, 267, 268 f.; BayObLG, NJW-RR 1988, 1293 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07

    Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung -

    Die Vereinbarung der so ausgestalteten Nebenkostenpauschale ist gemäß § 2 HKV unwirksam, da sie gegen die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung (§§ 6,7 HKV) verstößt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1305; OLG Hamm NJW-RR 1987, 8; BayObLG NJW-RR 1988, 1293; Wolf/Eckert/Ball a.a.O. Rn. 491; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Auflage 2005, Rn. 129).
  • LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10

    Wohnraummiete: Heizkostennachforderung bei unwirksamer Pauschale im Wege der

    Eine solche Heizkostenpauschale ist unwirksam (OLG Hamm NJW-RR 1987, 8; Gramlich , Mietrecht, 11. Aufl. 2010, HeizkostenV § 2), denn nach § 2 HeizKV gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    Der Vertrag ist insoweit lückenhaft (OLG Hamm NJW-RR 1987, 8 [9]).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04

    Ausgleich des Wohnvorteils für das weitere Bewohnen der im Miteigentum stehenden

    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
  • LG Hamburg, 28.04.2005 - 307 S 4/05

    Auszahlung eines Restbetrages der Mietkaution; Wirksamkeit des Abbedingens

    Aus § 2 HeizkostenVO ergibt sich, dass die Vorschriften der Heizkostenverordnung zwingend sind und aus diesem Grund nicht durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abbedungen werden können (BGH, Urteil vom 20. Januar 1993, VIII ZR 10/92 , WuM 1993, 109; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 1986, Az: 6 RE-Miet 1/85, WuM 1986, 330 [OLG Schleswig 15.01.1986 - 6 RE Miet 1/85]; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1986, 4 RE-Miet 4/85, WuM 1986, 267, 268f. [OLG Hamm 02.07.1986 - 4 RE Miet 4/85]; BayObLG, Beschluss vom 23. Juni 1988, RE-Miet 3/88, WuM 1988, 257; Bub/TreierA/.

    Das Verbot abweichender vertraglicher Vereinbarungen gilt für jedwede Vertragsausgestaltung hinsichtlich der Heizkostenabrechnung (so ausdrücklich OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1986, 4 RE-Miet 4/85, WuM 1986, 267, 269 [OLG Hamm 02.07.1986 - 4 RE Miet 4/85]; zustimmend BayObLG, Beschluss vom 23. Juni 1988, RE-Miet 3/88, WuM 1988, 257), also auch für eine vertragliche Abbedingung von § 12 HeizkostenVO.

  • BayObLG, 23.06.1988 - REMiet 3/88
    Anders als in dem vom Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 2.7.1986 (NJW-RR 1987, 8 = WuM 1986, 267 ) und dem im Beschluß des OLG Schleswig vom 15.1.1986 (WuM 1986, 330 ) behandelten Fall der Vereinbarung einer Heizkostenpauschale würden bei der Vereinbarung eines Pauschalmietzinses Heizkosten nicht geschuldet.
  • OLG Koblenz, 08.05.1987 - 4 W RE 800/86
    Der Maßstab hierfür wird dem Mietvertrag zu entnehmen sein, gegebenenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 8 ).
  • AG Berlin-Schöneberg, 05.07.2000 - 17 C 673/99

    Nichtbestehen eines Anspruchs auf Nachzahlung von Heizkosten und Wasserkosten

    Das OLG Hamm hat mit Rechtsentscheid vom 2.7.1986 (OLGZ 1987, 121; anschließend BayObLG WM 1988, 257) Folgendes ausgeführt:.
  • OLG Koblenz, 08.05.1987 - 4 W - RE 800/86

    Entscheidung über einen Vorlagebeschluss in mietrechtlichen Fragen; Möglichkeit

    Der Maßstab hierfür wird dem Mietvertrag zu entnehmen sein, gegebenenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 8 [OLG Hamm 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85] ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.1986 - 2 BvR 198/86   

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https://dejure.org/1986,14938
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BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1986 - 2 BvR 198/86 (https://dejure.org/1986,14938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • b45-karlsruhe.de PDF, S. 413 (Kurzinformation)

    Ein Nutzer muss den Einbau und die Ablesung von Heizkostenverteilern dulden und die Ampullenflüssigkeit schädigt die Gesundheit nicht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 267
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