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OLG München, 04.02.1987 - RE-Miet 2/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietzins; Minderung; Anspruch; Pflicht; Wohngrundstück; Eigentümer; Entschädigungslos; Duldung; Baulärm; Nachbargrundstück; Entschädigungsanspruch
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1950
- WuM 1987, 112
Wird zitiert von ... (4)
- LG Essen, 23.09.1999 - 10 S 491/98
Mietminderung bei Geruchsbelästigung durch Kochdünste
Zwar sind Voraussetzung und Umfang der gesetzlich geregelten Mängelgewährleistung nicht davon abhängig, ob der Vermieter gegen einen Dritten, der den Mangel der Mietsache verursacht hat, einen Ausgleichs- oder Schadensersatzanspruch erlangt hat oder ob er ihn verwirklichen kann (vgl. dazu Bay ObLG, WuM 1987, 112 (113)). - LG Siegen, 09.11.1989 - 3 S 87/89
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle
Dies bedeutet auch, daß die Minderungsbefugnis des Mieters unabhängig davon ist, ob der Vermieter gegen den den Mietmangel verursachenden Dritten einen Schadensersatzanspruch erlangt oder verwirklichen kann (BayObLG, WuM 1987, 112, 113 [hier: I (133 316 c-e]; LG Göttingen, WuM 1986, 114, 11 5). - KG, 20.09.2001 - 8 U 3441/00
Gewährleistungsrechte und Anzeigepflicht des Mieters eine Gewerbefläche im Fall …
Gegen durch Drifte verursachte Gebrauchsbeeinträchtigungen - die einen Mangel im Mietgebrauch darstellen - hat der Vermieter grundsätzlich in den Umständen nach erforderlichem und zumutbarem Umfang Schutzvorkehrungen zu treffen; auf die Ausübung von eigenen Abwehrrechten, etwa aufgrund des Besitzrechtes, kann er den Mieter nicht verweisen (…vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rn 103; Voelskow in MK, BGB, §§ 535, 536, Rn 26; Palandt-Weidenkaff, BGB, § 535, Fn 8; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, III Rn 1239; BGH in ZMR 1953, 337, 38; RGZ 103, 140, 142; BayOblG in WuM 1987, 112). - LG Berlin, 02.02.2006 - 67 S 235/04
Rechte des Mieters bei Lärm aus einer Gaststätte im Nachbarhaus; Kenntnis des …
Zwar ist die Frage, ob der Mieter den Anspruch auf Beseitigung durch den Vermieter auf jeden Fall geltend machen kann, oder ob er nur insoweit besteht, als auch der Vermieter die Immission nicht dulden muss, strittig (…vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rdnr. 105; Soergel-Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 353 Rdnr. 188 einerseits und Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Teil III B. Rdnr. 1344 und BayObLG WuM 1987 S. 112 andererseits).