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   AG Köln, 17.12.1986 - 220 C 331/85   

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AG Köln, 17.12.1986 - 220 C 331/85 (https://dejure.org/1986,19095)
AG Köln, Entscheidung vom 17.12.1986 - 220 C 331/85 (https://dejure.org/1986,19095)
AG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 220 C 331/85 (https://dejure.org/1986,19095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1988, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11

    Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete

    Der Vermieter wäre somit gezwungen, vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung Zahlungsklage zu erheben, und könnte erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist die Kündigung wegen Zahlungsverzugs aussprechen (LG Hamburg, Urteil vom 30. August 2007 - 307 S 43/07, juris Rn. 3; LG Berlin, GE 1989, 675 ff.; AG Altena, WuM 1988, 25 [zu § 9 Abs. 2 MHG]; LG München I, WuM 1979, 16 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.06.1991 - 9 T 640/88
    Schließlich darf es auch keine Rolle spielen, ob die Investitionskosten ganz oder teilweise auf die Nutzer umgelegt werden können; denn die Gegenüberstellung der Kosten hat unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen und nicht danach, wer sie im Endergebnis zu tragen hat (AG Köln, WuM 1988, 25).
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