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   KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88   

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KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88 (https://dejure.org/1988,6610)
KG, Entscheidung vom 15.06.1988 - 24 W 1889/88 (https://dejure.org/1988,6610)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 24 W 1889/88 (https://dejure.org/1988,6610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1173
  • WuM 1988, 329
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1983 - 3 W 177/83
    Auszug aus KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
    Das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers kann nicht durch gerichtliche Anordnung für die Zukunft beschränkt werden (gegen OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Da das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten ist, darf es nur ausnahmsweise unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1998, 289, 291; KG OLGZ 1988, 432 f; Weitnauer, WE 1988, 3; Seuß, WE 1991, 276; vgl. auch Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119; Beschl. v. 7. März 2002, V ZB 24/01, NJW 2002, 1647, 1649, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; BayObLG, ZfIR 2002, 296, 299; KG, OLGZ 1988, 432, 433; DWE 1987, 24; OLG Hamm, DWE 1989, 179, 180; OLG Zweibrücken, OLGZ 1990, 186, 188; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604, 605; 2002, 614, 615; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 160; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 26; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 230; Müller, aaO, Rdn. 388; Sauren, aaO, § 25 Rdn. 33; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 18; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 231; Weitnauer, WE 1988, 3, 6; Seuß, WE 1991, 276, 278; Jennißen/Schwermer, WuM 1988, 285, 287).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Die Ungültigerklärung nach §§ 23 Abs. 4 S. 1, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG kann deshalb nur auf rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1988, 326, 328; WuM 1988, 329, 330; KG, NJW-RR 1991, 1235, 1236; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 228; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24 und § 43 WEG Rdn. 54; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 23 Rdn. 27; Abramenko, aaO, 404).
  • LG Stralsund, 22.10.2001 - 2 T 51/00

    Gültigkeit der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse vor dem

    Demgegenüber hat das BayObLG in seinen Entscheidungen vom 18.12.1986 (NJW-RR 87, 595 f) und vom 09.06.1988 (WuM 88, 329) einen Stimmrechtsausschluß nur dann angenommen, wenn in der Genehmigung der Jahresabrechnung zugleich die Entlastung des Verwalters enthalten ist (so auch: Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 25 Rn. 109).

    Es bedarf dabei einer Abwägung im Einzelfall, ob ein rechtsmißbräuchliches Stimmverhalten durch Majorisierung vorliegt, da grundsätzlich auch ein Mehrheitseigentümer versuchen darf, seine Interessen zu wahren (vgl. KG vom 15.06.1988, WuM 88, 329; OLG Karlsruhe vom 15.12.1986, WuM 88, 327 f).

    Dies ist hier gegeben, da die WVG - gegebenenfalls ohne eigenes Stimmrecht - auf jeden Fall in der Eigentümerversammlung vertreten war (vgl. zur Problematik: BayObLG vom 09.06.1988, WuM 88, 329).

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf der Miteigentumsanteil eines zwar erschienenen, aber gemäß § 25 Abs. 5 WEG von der Abstimmung ausgeschlossenen Wohnungseigentümers auch bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit nach § 25 Abs. 3 WEG nicht mitgezählt werden (BayObLG WEM 1981, 30 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; BayObLG WuM 1988, 329; ebenso OLG Frankfurt OLGZ 1989, 429 f.; OLG Düsseldorf WE 1992, 81; Bärmann/Pick WEG 6.Aufl. Rn. 35, Weitnauer WEG 7.Aufl. Rn. 2, Palandt/Bassenge BGB 51.Aufl. Rn. 6, jeweils zu § 25 WEG ).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Dies hat die Verpflichtung des Gerichts zur Folge, alle geltend gemachten Beanstandungen zu überprüfen, sofern nicht Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden und durchgreifen, die diesen im gesamten Umfang der Anfechtung betreffen (BayObLG WuM 1988, 329 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    b) Ob an der vom Senat früher vertretenen Auffassung, das Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers könne für Abstimmungen in einzelnen Angelegenheiten unter Umständen für eine bestimmte Frist beschränkt werden, nach geltendem Recht festgehalten werden kann und ob hierfür ein Bedürfnis besteht (anders unter anderem KG OLGZ 1988, 432 ff.), er scheint zweifelhaft, kann aber für die Entscheidung im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

    Dieser Gefahr ist nicht durch Änderung der Stimmrechte zu begegnen, ebensowenig wie etwa durch eine generelle Begrenzung der Stimmrechte auf 25 % oder einen anderen Höchstsatz (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 268) oder durch gerichtlich zu verfügende Beschränkung der Stimmrechtsausübung für die Zukunft (Senat NJW-RR 1988, 1173).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Eine solche auf selbständige Rechnungsposten beschränkte Ungültigerklärung und Anfechtung ist zulässig (BayObLGZ 1989, 86/92; BayObLG WuM 1988, 329).
  • OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88

    Streit einer Miteigentümergemeinschaft um die Wirkssamkeit von Beschlüssen;

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers, wenn er die anderen überstimmt hat, sorgfältig geprüft werden muß, ob ein Rechtsmißbrauch (§ 2142 BGB) vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 145; KG OLGZ 1988, 432; Weitnauer, § 25 WEG RdNr. 18).
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Ein genereller Ausschluß des Stimmrechts für alle nachfolgenden Abstimmungen ist nicht zulässig (KG OLGZ 1988, 432 f.).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90

    Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken

  • KG, 24.09.1993 - 24 W 1267/93

    Vergütungsanspruch des gerichtlich eingesetzten Verwalters für die Dauer seiner

  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

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