Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 19.01.1988

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.01.1988 - 4 U 242/87   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • inselbilder.de , S. 966 (Leitsatz)

    Verjährung - Heizkosten - Überzahlung - Rückforderung

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1988, 1097
  • MDR 1988, 409
  • ZMR 1988, 92
  • WuM 1988, 83



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88  

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Da die einzelnen Zahlungen in regelmäßigen Zeitabständen zu erfolgen hatten und auch erfolgten und der Kläger sie in der Vorstellung leistete, zur regelmäßigen Entrichtung auch des überhöhten Betrages verpflichtet zu sein, ist der jeweils sofort fällig gewordene Rückzahlungsanspruch gleichfalls auf eine in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringende Leistung gerichtet (vgl. auch OLG Hamburg in NJW 1988, 1097, 1098) und unterfällt damit dem Wortlaut nach der Verjährungsvorschrift des § 197 BGB.
  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 4 U 229/88  

    BGB § 195, § 197, § 134, § 535, § 536, § 812;

    Die Beklagten erheben außerdem die Einrede der Verjährung für die Ansprüche bis 1982, da nach ihrer Ansicht die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB auch für derartige Rückzahlungsansprüche gelten müsse, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Rechtsentscheid vom 19. Januar 1988 (NJW 1988, 1097 ) entschieden habe, daß die kurze Verjährungsfrist auch für die Rückforderung überzahlter Heizkosten gelte.

    Wie der Senat in seinem Rechtsentscheid vom 19. Januar 1988 (4 U 242/87 aaO. = DWW 1988, 39 f.) ausgeführt hat, hängt die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nicht davon ab, daß bereits eine kontroverse Meinungsbildung in Rechtsprechung und/oder Rechtsliteratur stattgefunden hat.

    Wie der Senat in seinem Rechtsentscheid vom 19. Januar 1988 (aaO.) ausgeführt hat, ist eine allgemeine Tendenz der höchstrichterlichen Rechtsprechung erkennbar, in geeigneten Fällen an die Stelle der 30jährigen Verjährungsrist des § 195 BGB kürzere, insbesondere die Fristen des §§ 196, 197 BGB treten zu lassen (BGH, NJW 1986, 2564, 2566 m.w.N.).

  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 270/88  

    BGB § 197

    Die Auffassung des erkennenden Senats (vgl. auch NJW 1987, 183/184 und NJW-RR 1988, 757 = WM 1988, 611, 613) ist jedoch inzwischen - auch über das Gebiet der Ratenkreditkosten hinaus (vgl. BGH, WM 1989, 1023 (1027/1028) = BGHRBGBB § 197 - Energiekosten 1; OLG Hamburg, NJW 1988, 1097 (1098)) - Grundlage der Rechtsprechung geworden.

    Die Auffassung des erkennenden Senats (vgl. auch NJW 1987, 183/184 und NJW-RR 1988, 757 = WM 1988, 611, 613) ist jedoch inzwischen - auch über das Gebiet der Ratenkreditkosten hinaus (vgl. BGH, WM 1989, 1023 (1027/1028) = BGHRBGBB § 197 - Energiekosten 1; OLG Hamburg, NJW 1988, 1097 (1098)) - Grundlage der Rechtsprechung geworden.

mehr
  • OLG Hamburg, 18.01.1991 - 4 U 41/89  

    NMV § 5a; WoBindG § 8a

    Wie der beschließende Senat in seinen Rechtsentscheiden vom 19. Januar 1988 (- 4 U 242/87 -, HansOLG 25 in RE Miet, S. 2 f. m.w.N.) und vom 30. Januar 1989 (- 4 U 229/88 -, ZMR 1989, 146 f.) ausgeführt hat, hängt die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage nicht davon ab, daß bereits eine kontroverse Meinungsbildung in Rechtsprechung und / oder Rechtsliteratur stattgefunden hat.

    Dies gilt im Bereich des Wohnraummietrechts um so mehr, als Amts- und Landgerichtsentscheidungen bei weitem nicht so umfassend veröffentlicht werden wie ober- oder höchstgerichtliche Entscheidungen (s. Senat, Rechtsentscheid vom 19. Januar 1988, a.a.O. S. 3).

  • OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02  

    Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen; Kostenentscheidung nach

    Mithin gebietet das Bedürfnis nach Rechtsfrieden die entsprechende Anwendung des § 197 BGB auf den vorliegenden Sachverhalt (ebenso OLG Hamburg, NJW 1988, 1097; OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411 [412] = DWW 1993, 261).
  • OLG Hamburg, 13.09.1991 - 4 U 201/90  

    AGBG § 9; BGB § 535, § 536

    Wie der Senat in seinem Rechtsentscheid vom 19. Januar 1988 (4 U 242/87 - DWW 1988, 39 f.) ausgeführt hat, hängt die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nicht davon ab, daß bereits eine kontroverse Meinungsbildung in Rechtsprechung und/oder Rechtsliteratur stattgefunden hat.
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 30 REMiet 4/97  

    WoBindG § 8 Abs. 2 S. 3, § 10

    Nach inzwischen wohl herrschender Auffassung in der Rechtsprechung sind Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen rechtsgrundloser wiederkehrender Leistungen der kurzen Verjährung des § 197 BGB zu unterstellen, und zwar auch im Bereich des Mietrechts (BGHZ 98, 174 ff. für die Rückzahlung von Kreditzinsen und sonstigen Kreditkosten; BGH WuM 1989, 361 für Rückforderungsansprüche eines Kunden gegen ein Fernwärmeunternehmen; OLG Hamburg NJW 1988, 1097 für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Heizkosten; OLG Düsseldorf OLGZ 91, 255 für Ansprüche auf Erstattung von Mietnebenkosten; der erkennende Senat in ZMR 1995, 294 für Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung von Nebenkostenvorschüssen).
  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97  

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus überzahlter Miete

    In Übereinstimmung mit einer im Vordringen befindlichen Meinung hält der Senat die Anwendung der kurzen Verjährungsfrist auf Ansprüche, die den in § 197 BGB ausdrücklich geregelten vergleichbar sind, für angebracht (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW 88, 1097; OLG Hamburg, NJW-RR 89, 458; OLG Hamm, NJW-RR 96, 523; Palandt/Heinrichs, 57. Aufl., § 197 Rz. 4; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., VI, 3.2, Rz. 51; anderer Ansicht z.B. MünchKom/von Feldmann, 3. Aufl., § 197 Rz. 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1989 - HI ZR 270/88  

    BGB § 197

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1990 - 10 U 96/89  
    Denn die einzelnen Nachzahlungen und dementsprechend auch die einzelnen Erstattungen haben ihre gemeinsame Ursache in der Vorstellung des Mieters, er sei zu der regelmäßigen Leistung auch des überhöhten Betrages verpflichtet (vgl. OLG Hamburg NJW 1988, 1097, 1098).

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.01.1988 - RE 4 U 242/87   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • ZMR 1988, 92
  • WuM 1988, 83
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht