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   BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88   

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BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88 (https://dejure.org/1989,5911)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88 (https://dejure.org/1989,5911)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 1989 - BReg. 2 Z 23/88 (https://dejure.org/1989,5911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Krankheit des Antragstellers; Erkältung als Vertagungsgrund eines Verhandlungstermins; Pflicht zur förmlichen Feststellung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verkündung der Gerichtsentscheidung; gerichtliche Ladungsfrist; Bestimmung des Ergebnisses der Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; Eventualeinberufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 824
  • WuM 1989, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 51/88

    Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Zwar wird eine solche Regelung in der Gemeinschaftsordnung überwiegend für zulässig erachtet (Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 5, Augustin WEG Rn. 5, Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. Anm. 3 b, jeweils zu § 25 WEG; vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 376), doch setzt sie stets voraus, daß die nicht mehr beschlußfähige Versammlung formell geschlossen und darnach die zweite Versammlung förmlich eröffnet wird, damit jeder Versammlungsteilnehmer weiß, daß es ab diesem Zeitpunkt auf die Beschlußfähigkeit nicht ankommt.
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Die Verlegung des Termins war weiter deshalb zwingend geboten, weil der Antragsteller wegen Krankheit ohne eigenes Verschulden an der Teilnahme verhindert war; durch die Versagung der Terminsverlegung ist gleichfalls sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden (vgl. BGHZ 27, 163 ff.; BVerwG MDR 1971, 95; Stein-Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 227 Rn. 44 und Stein-Jonas/Leipold Rn. 32 vor § 128).
  • KG, 11.09.1987 - 24 W 3293/87

    Geschäftswert; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Berechnung

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Den Ausgangspunkt der Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1988, 14) hält der Senat zwar für zutreffend, der schematischen Begrenzung vermag er aber nicht zu folgen (vgl. BayObLGZ 1988, 319 ff.).
  • BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54

    Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Mit der Verkündung der Entscheidungsformel ist der Beschluß aber existent geworden und das Gericht an ihn gebunden (BayObLG aaO; BGH NJW 1955, 503/504; KG RzW 1967, 116; Keidel/Reichert Rn. 3 Fn. 14, Jansen Rn. 5, jeweils zu § 18).
  • BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 118/83
    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Deshalb ist es auch unschädlich, entgegen einer anderslautenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung nur nach Köpfen abzustimmen, solange feststeht, daß eine Mehrheit auch nach der Regelung der Gemeinschaftsordnung erreicht ist (Senatsbeschluß vom 15.3.1984 BReg. 2 Z 118/83, Leitsätze in DWE 1984, 93).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Denn dazu wäre erforderlich gewesen, daß die vollständige Entscheidung mit Formel und Gründen in Anwesenheit aller Beteiligten zu Protokoll bekanntgemacht worden wäre, § 16 Abs. 3 FGG (BayObLGZ 1988, 436/439; Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. Rn. 5 und 26, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 5 und 42, jeweils zu § 16).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Den Ausgangspunkt der Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1988, 14) hält der Senat zwar für zutreffend, der schematischen Begrenzung vermag er aber nicht zu folgen (vgl. BayObLGZ 1988, 319 ff.).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
    Die Stimmenthaltungen zählen als nichtabgegebene Stimmen, bleiben also bei der Ermittlung der Mehrheit unberücksichtigt (BGH NJW 1989, 1090).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Das vorlegende Gericht hält an seiner Ansicht fest, daß der Versammlungsleiter - mangels abweichender Regelung - das Ergebnis der Abstimmung der Wohnungseigentümer auch im Subtraktionsverfahren feststellen dürfe, indem er zunächst nur die Nein-Stimmen und Enthaltungen abfrage und danach den Rest der Stimmen als Ja-Stimmen werte (so bereits BayObLG, WuM 1989, 459, 460 im Anschluß an KG WuM 1984, 101).

    a) Die Zulässigkeit der Subtraktionsmethode zur Ermittlung des tatsächlichen Abstimmungsergebnisses war für das Wohnungseigentumsrecht nicht nur in der obergerichtlichen Rechtsprechung bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2001, 11, 12; anders wohl noch WuM 1993, 305), soweit ersichtlich, außer Streit (vgl. BayObLG, WuM 1989, 459, 460; KG, WuM 1985, 101; OLG Stuttgart, Beschl. v. 15. März 1990, 8 W 567/89 - nicht veröffentlicht), sondern entspricht auch der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 25; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 24 Rdn. 101; Röll, aaO, Rdn. 242; Bub, PiG 25, 49, 59; Merle, PiG 25, 119, 124 = WE 1987, 138, 139; einschränkend Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG, 2. Aufl., Rdn. 530: Rückrechnung nur bei Feststellung auch der nicht abgegebenen Stimmen).

    Der Versammlungsleiter entscheidet danach insbesondere über die Reihenfolge der Fragen, mit der ein Beschlußantrag zur Abstimmung gestellt wird (vgl. BayObLG, WuM 1989, 459, 460; KG, WuM 1985, 101; OLG Düsseldorf, WuM 1993, 305; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 24 Rdn. 99; Staudinger/Bub, aaO, § 24 WEG, Rdn. 101).

  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    2 Z 23/88">2 Z 23/88 (teilweise abgedruckt in WuM 1989, 459) dargelegt hat, gibt es keinen Erfahrungssatz, daß bei knapp erreichter Beschlußfähigkeit nach einer gewissen Zeit vom Absinken der Anwesenheit unter die Beschlußfähigkeitsgrenze ausgegangen werden müsse.
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluß vom 10.5.1989 (BReg. 2 Z 23/88 = WE 1990, 140), mit dem die Sache teilweise an das Landgericht zurückverwiesen wurde, und die das Verfahren abschließende Entscheidung des Senats vom 27.10.1993 (2Z BR 17/93 = WE 1994, 304 = WUM 1994, 105) Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 447/96

    Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Entgegennahme von gerichtlichen

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  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 2 Z 152/91

    Wiederaufnahme in Wohnungseigentumssachen

    b) Der Wiederaufnahmeantrag richtet sich gegen den Senatsbeschluß vom 10.5.1989 (BReg. 2 Z 23/88), soweit er die Anfechtungsanträge gegen die Eigentümerbeschlüsse vom 20.6.1985 zu TOP 1 a und 1 b zurückweist.
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