Weitere Entscheidungen unten: LG Bremen, 11.05.1989 | AG Hagen, 07.04.1989

Rechtsprechung
   AG Dortmund, 21.06.1989 - 119 C 110/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7078
AG Dortmund, 21.06.1989 - 119 C 110/89 (https://dejure.org/1989,7078)
AG Dortmund, Entscheidung vom 21.06.1989 - 119 C 110/89 (https://dejure.org/1989,7078)
AG Dortmund, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 119 C 110/89 (https://dejure.org/1989,7078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 04.03.1982 - 8 W 8/82
    Auszug aus AG Dortmund, 21.06.1989 - 119 C 110/89
    Für den Bereich von Eigentumswohnungen auch in städtischen Ballungsgebieten ist aber anerkannt, dass das Halten eines Hundes oder einer Katze als Inhalt normalen Wohnens anzusehen ist (z.B. OLG Stuttgart, MDR 1982, 583).
  • AG Bremen, 05.10.2006 - 7 C 240/05

    Zulässigkeit einer Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung;

    Die Pflicht zur Wahrung des Hausfriedens gebietet, dass der Mieter das Tier so hält, dass keine Störungen und Belästigungen auftreten, die nicht mehr als sozial-adäquat hingenommen werden können (so AG Dortmund, WuM 1989, 495, 496).
  • AG Bremen, 01.06.2017 - 6 C 32/15

    Frei widerrufbare Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen zulässig?

    Die Pflicht zur Wahrung des Hausfriedens gebietet, dass der Mieter Tiere so hält, dass keine Störungen und Belästigungen auftreten, die nicht mehr als sozial-adäquat hingenommen werden können (AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006 - 7 C 240/2005; AG Dortmund, Urteil vom 21. Juni 1989 - 119 C 110/89).
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 11.05.1989 - 2 S 73/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,23584
LG Bremen, 11.05.1989 - 2 S 73/89 (https://dejure.org/1989,23584)
LG Bremen, Entscheidung vom 11.05.1989 - 2 S 73/89 (https://dejure.org/1989,23584)
LG Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 2 S 73/89 (https://dejure.org/1989,23584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 495
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt

    Nur der Erwerber einer Wohnung kann vor oder nach seiner Eintragung in das Grundbuch ein Interesse an der Besichtigung der Räume haben, bezüglich derer er nach § 566 Abs. 1 BGB in die Vermieterstellung eingetreten ist (vgl. etwa LG Bremen, WuM 1989, 495; AG Trier v. 18.03.2011 - 32 C 510/10; Staudinger/Emmerich , § 535 BGB Rdnr. 98; Willems , NZM 2015, 353, 355).
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Rechtsprechung
   AG Hagen, 07.04.1989 - 15 C 107/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21361
AG Hagen, 07.04.1989 - 15 C 107/89 (https://dejure.org/1989,21361)
AG Hagen, Entscheidung vom 07.04.1989 - 15 C 107/89 (https://dejure.org/1989,21361)
AG Hagen, Entscheidung vom 07. April 1989 - 15 C 107/89 (https://dejure.org/1989,21361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 495
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