Rechtsprechung
LG Köln, 06.11.1984 - 12 S 165/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hartnäckiger Lärm, Werfen von Unrat sowie ekelerregende Verschmutzung des Balkons durch Mitmieter rechtfertigt Mietminderung - Grobe Belästigungen müssen selbst in sozialen Brennpunkten nicht hingenommen werden
Papierfundstellen
- WuM 1989, 623
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Mitte, 27.01.2015 - 14 C 265/14
Hauseingang durch Mitmieter vermüllt: Mietminderung möglich!
Ein Mangel der Mietsache liegt z.B. vor, wenn der Mieter - wie hier - aus der Nachbarschaft mit Unrat und ekelerregenden Verschmutzungen konfrontiert wird (LG Köln, WuM 1989, 623).