Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 14.07.1989

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2361
OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88 (https://dejure.org/1989,2361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1989 - 10 U 96/88 (https://dejure.org/1989,2361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 10 U 96/88 (https://dejure.org/1989,2361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Teppichbodenerneuerung als Schönheitsreparatur

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 536 BGB
    Die Erneuerung eines verschlissenen Teppichbodens als Schönheitsreparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 663
  • DB 1989, 1132
  • WuM 1989, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer

    Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich die Sachgesamtheit Schließanlage für das Gesamtgebäude (KG, NJW-RR 2008, 1245 ff. - juris Rz. 13 m.w.N.; LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 4).

    Bei der Berechnung des für den (partiellen) Austausch der Schließanlage geschilderten Schadensersatzbetrages ist daher ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen (vgl. LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 8).

  • OLG Hamm, 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90

    Mitvermieteter Bodenbelag - Vermietersache

    Die Berufungszivilkammer will von dieser mit Urteil vom 9. Februar 1989 vom Oberlandesgericht Düsseldorf ( - 10 U 96/88 - NJW-RR 1989, 663 ) getroffenen Entscheidung abweichen.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Der Senat hat mit Urteil vom 9.2.1989 (NJW-RR 1989, 663 = WuM 1989, 508) für den Teppichboden entschieden, dass der gewerbliche Mieter jedenfalls dann den bei Mietbeginn durch den Vermieter neu verlegten und bei Mietende verschlissenen Teppichboden ersetzen muss, wenn er vertraglich die Ausführung der Schönheitsreparaturen übernommen hat und nach einer Zusatzvereinbarung im Mietvertrag verpflichtet ist, den Zustand wie beim Einzug wiederherzustellen.
  • OLG Stuttgart, 06.03.1995 - 5 U 204/94

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Vermieters gegen den Mieter nach Beendigung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Celle, 20.11.1996 - 2 U 273/95

    Unterbliebene Renovierungsarbeiten aus Anlass der Beendigung eines

    Dem OLG Stuttgart (NJW-RR 1995, 1101) ist darin zu folgen, daß auch bei der Vermietung und Verpachtung von Geschäftsraum die Erneuerung eines Teppichbodens oder eines sonstigen Bodenbelages nicht zu den vom Mieter vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen gehört (a.A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 663 [OLG Düsseldorf 09.02.1989 - 10 U 96/88] ).
  • LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 276/96
    Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 216/89
    Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von dem vom Senat in dem Verfahren 10 U 96/88 (vgl. DB 1989, 1132 = NJW-RR 1989, 663 ) beurteilten Sachverhalt.
  • OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96

    Schadensersatz wegen Nichtausführung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten

    Die Frage, ob die Erneuerung von Teppichboden als Schönheitsreparatur anzusehen ist, hat -sowie ersichtlich- lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf bejaht, allerdings mit dem nicht weiter erläuterten Satz: "Was Tapeten für die Wände sind, ist Teppichboden für den Fußboden" (NJW-RR 1989, 663).
  • LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
    Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Münster, 14.07.1989 - 10 S 63/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21279
LG Münster, 14.07.1989 - 10 S 63/89 (https://dejure.org/1989,21279)
LG Münster, Entscheidung vom 14.07.1989 - 10 S 63/89 (https://dejure.org/1989,21279)
LG Münster, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 10 S 63/89 (https://dejure.org/1989,21279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,21279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz des Vermieters wegen Beschädigung des Teppichbodens und Nichtrückgabe von Hausschlüsseln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Teppichs und des Verlustes von Hausschlüsseln - Schadenersatzhöhe begrenzt auf Verkehrswert des Teppichs und Zeitwert der Schließanlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14

    Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!

    Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt somit nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich auch die Sachgesamtheit Schließanlage ( BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; KG Berlin , NJW-RR 2008, Seiten 1245 ff.; LG Heidelberg , MDR 2013, Seite 902; LG Münster , WuM 1989, Seiten 508 f. ).

    Zwar setzt der Ersatzanspruch voraus, dass das Schloss bzw. die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht worden ist ( BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; LG Wiesbaden , NZM 1999, Seite 308; AG Ludwigsburg , WuM 2010, Seite 355; AG Rheinbach , NZM 2005, Seite 822 ) und zudem die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung des fehlenden Schlüssels besteht ( LG Berlin , ZMR 2000, Seiten 535 ff.; LG Münster , WuM 1989, Seiten 508 f.; LG Köln , WuM 1982, Seite 2; LG Mannheim , WuM 1977, Seite 121; LG Wiesbaden , NZM 1999, Seite 308 ), jedoch ist dies hier unstreitig der Fall.

    Bei der Berechnung des für den Austausch des Schlosses aufgewendeten Schadensersatzbetrages ist daher hier ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen ( LG Heidelberg , MDR 2013, Seite 902; LG Münster , WuM 1989, Seiten 508 f. ).

    Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände hält das Gericht einen Abzug von 15 Prozent von dem Kaufpreis von 79, 00 Euro für angemessen ( LG Heidelberg , MDR 2013, Seite 902; LG Münster , WuM 1989, Seiten 508 f. ), so dass den Klägern gegenüber den Beklagten hier noch ein diesbezüglicher Ersatzanspruch in Höhe von 67, 15 Euro zusteht.

  • KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07

    Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von

    Denn eine missbräuchliche Verwendung der zu der Schließanlage passenden Schlüssel war infolge des Diebstahls zu befürchten (vgl. Kinne/Schach/Bieber-Schach, a.a.O., § 546 BGB, Rn. 6; LG Münster in WuM 1989, 508 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht