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Rechtsprechung
   LG Hannover, 04.10.1989 - 11 S 8/89   

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https://dejure.org/1989,8243
LG Hannover, 04.10.1989 - 11 S 8/89 (https://dejure.org/1989,8243)
LG Hannover, Entscheidung vom 04.10.1989 - 11 S 8/89 (https://dejure.org/1989,8243)
LG Hannover, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 11 S 8/89 (https://dejure.org/1989,8243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrstuhl; Kosten; Erdgeschoß; Betriebskostenabrechnung; Wohnfläche; Grundfläche; Wohnungsgröße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1990, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Auch in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Meinung verbreitet, dass die formularmäßige Vereinbarung, die im Erdgeschoss wohnenden Mieter unabhängig vom konkreten Nutzen an den Betriebskosten eines Fahrstuhls zu beteiligen, nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt (LG Hannover, WuM 1990, 228; LG Duisburg, WuM 1991, 597; Weitemeyer aaO, § 556a Rdnr. 22; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 9. Aufl., Rdnrn. 4164, 5156 f.; vgl. auch LG Augsburg, WuM 2003, 270).
  • KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Umlagemaßstab bei Abweichung der

    Grundsätzlich ist die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgebend (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage; § 556 a BGB, Rdnr. 1; Staudinger/Weitemeyer, BGB, 2003, § 556 a BGB, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf GE 2000, 888; LG Hannover WuM 1990, 228; LG Köln WuM 1993, 362).).

    Nach einer Meinung hat die vereinbarte Fläche Vorrang (Beuermann, Miete- und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 1999, § 4 MHG, Rdnr. 23 b; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage, § 556 a BGB, Rdnr. 24; LG Hannover WuM 1990, 228, wenn die vereinbarte Fläche für den Mieter günstiger ist; LG Köln WuM 1993, 362).

  • AG Hanau, 11.04.2012 - 37 C 244/10

    Mietverhältnis: Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen;

    Vor dem Bestreiten muss sich der Mieter durch Belegeinsicht sachkundig machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006, Aktenzeichen: I-10 U 169/05, 10 U 169/05; LG Itzehoe, Urteil vom 17.02.2010, Aktenzeichen 9 S 23/10; LG Hannover, 04.10.1989, Aktenzeichen: 11 S 8/89 - Juris; Blank/Börstinghaus, Miete 3. Auflage 2008 § 556 Rdn. 207).
  • AG Steinfurt, 05.02.2008 - 4 C 499/07
    Ebenso ist es zulässig, wenn der Ergeschossmieter an den Aufzugskosten beteiligt wird [ LG Hannover WuM 1990, 228 [LG Hannover 04.10.1989 - 11 S 8/89] ].
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Rechtsprechung
   AG Kiel, 09.11.1989 - 13 C 354/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11903
AG Kiel, 09.11.1989 - 13 C 354/89 (https://dejure.org/1989,11903)
AG Kiel, Entscheidung vom 09.11.1989 - 13 C 354/89 (https://dejure.org/1989,11903)
AG Kiel, Entscheidung vom 09. November 1989 - 13 C 354/89 (https://dejure.org/1989,11903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    Preisfreier Wohnraum; Betriebskostenabrechnung; Hauswartstätigkeit; Hauswart; Hausmeister; Betriebskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1990, 228
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Wetzlar, 16.01.2007 - 38 C 1759/06

    Wohnraummiete: Umlage der Kosten für die vom Vermieter erbrachte

    Sach- und Arbeitsleistungen, die die Vermieter selber als Hauswarttätigkeit aufbringen und durch die Betriebskosten erspart werden, können im nicht preisgebundenen Wohnraum ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht auf die Mieter umgelegt werden (vgl. AG Kiel, WuM 1990, 228; zit. n. juris).
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