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   OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88   

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https://dejure.org/1990,16020
OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88 (https://dejure.org/1990,16020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88 (https://dejure.org/1990,16020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 4 W REMiet 32/88 (https://dejure.org/1990,16020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nebenkostenabrechnung; Abrechnungsmodus; Bestimmungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 315, § 316

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1038
  • ZMR 1990, 297
  • WuM 1990, 268
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.09.1983 - 4 REMiet 14/82

    Anwendbarkeit des Flächenmaßstabs bei der Umlegung der verbrauchsabhängigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88
    Ebenso wie in dem Fall, in dem der Verbrauch des einzelnen Mieters mangels diesbezüglicher Zähler nicht gemessen werden kann und in dem ein Verteilungsmaßstab für zulässig erachtet worden ist, der dem tatsächlichen Verbrauch in etwa Rechnung trägt, wobei sowohl eine Umlage nach der Kopfzahl der Bewohner als auch nach dem Verhältnis der Wohnflächen in Betracht kommen kann (vgl. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 27.9.1983, WM 83, 315), kann auch der hier vereinbarten Abrechnung der Betriebskosten unter Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Verwaltungseinheit unter Berücksichtigung des Bestimmungsrechts des Vermieters, die die vom OLG Hamm aaO. aufgestellten Kriterien berücksichtigt, die Billigkeit i.S. §§ 315, 316 BGB nicht abgesprochen werden.
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88
    Das Landgericht ist nämlich zur Vorlage einer Rechtsfrage zum Rechtsentscheid bereits dann berechtigt und verpflichtet, wenn die Berufung, über die es zu entscheiden hat, auch nur bei einer der möglichen Antworten, die auf die Rechtsfragen gegeben werden könnte, ohne Beweisaufnahme zur Endentscheidung reif ist (vgl. BGH RES § 550 b BGB Nr. 1 = BGHZ 101, 244 ; BGH RES § 564 b BGB Nr. 39 = BGHZ 103, 91 ).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88
    Das Landgericht ist nämlich zur Vorlage einer Rechtsfrage zum Rechtsentscheid bereits dann berechtigt und verpflichtet, wenn die Berufung, über die es zu entscheiden hat, auch nur bei einer der möglichen Antworten, die auf die Rechtsfragen gegeben werden könnte, ohne Beweisaufnahme zur Endentscheidung reif ist (vgl. BGH RES § 550 b BGB Nr. 1 = BGHZ 101, 244 ; BGH RES § 564 b BGB Nr. 39 = BGHZ 103, 91 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1984 - 16 U 75/83

    Kaufmännischer Geschäftsverkehr; Strohmann-Funktion; Vertretungsverhältnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88
    Etwas modifizierend hat das LG Hannover (WM 85, 346) entschieden, daß ein größerer Wohnkomplex dann einheitlich abgerechnet werden kann, wenn bei Abschluß des Mietvertrages die technischen Einrichtungen eine Ablesung der verbrauchsabhängigen Werte nur für den Gesamtkomplex zulassen (ebenso LG Köln WM 83, 202).
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