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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90   

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BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90 (https://dejure.org/1990,2989)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90 (https://dejure.org/1990,2989)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1990 - BReg. 2 Z 31/90 (https://dejure.org/1990,2989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 784
  • WuM 1990, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88

    Mörtelbett und der Plattenbelag eines Balkons als Sondereigentum hinsichtlich

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90
    Beide gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum, da sie nicht ohne Veränderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes beseitigt werden können, § 5 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG DWE: 1983, 123; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 422; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 5 Rn. 9; Sauren WEG S. 6 f.).
  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90
    Soweit die Teilungserklärung die Balkonbrüstungen dem Sondereigentum zuweist, ist dies unwirksam, weil ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 5 Abs. 1 WEG vorliegt (so BayObLGZ 1974, 269/271; Weitnauer § 5 Rn. 1; Palandt/Bassenge 49. Aufl. § 5 WEG Anm. 1 a; Augustin WEG § 5 Rn. 1; offengelassen in BayObLGZ 1982, 203/209).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90
    Soweit die Teilungserklärung die Balkonbrüstungen dem Sondereigentum zuweist, ist dies unwirksam, weil ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 5 Abs. 1 WEG vorliegt (so BayObLGZ 1974, 269/271; Weitnauer § 5 Rn. 1; Palandt/Bassenge 49. Aufl. § 5 WEG Anm. 1 a; Augustin WEG § 5 Rn. 1; offengelassen in BayObLGZ 1982, 203/209).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung nicht geladen wurde und deshalb auch nicht an ihr teilgenommen hat, dies zur Ungültigerklärung der gefaßten Beschlüsse führe, es sei denn, es stehe fest, daß die Beschlüsse auch bei ordnungsmäßiger Einladung ebenso gefaßt worden wären (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ).

    Es soll nur sichergestellt werden, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1987, 328/329; NJW-RR 1990, 784/785).

  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 144/98

    Aufzählung eines Balkons bei der Beschreibung eines Sondereigentums in der

    Die Balkonbrüstung oder ein Balkongeländer gehört danach jedenfalls zum Gemeinschaftseigentum (BayObLG NJW-RR 1990, 784; WuM 1997, 187 f.; Barmann/Pick § 5 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.1990 - BReg. 1b Z 17/89   

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BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1990 - BReg. 1b Z 17/89 (https://dejure.org/1990,5104)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1990 - BReg. 1b Z 17/89 (https://dejure.org/1990,5104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Wohneinheit; Wohnzweck; Instandsetzung; Nachteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR 117/88
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 8590/88
  • BayObLG, 27.03.1990 - BReg. 1b Z 17/89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 854
  • WuM 1990, 315
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