Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.03.1990 - 4 U 236/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen oder Nichtvorliegen des Entziehens einer Untermieterin den vertragsgemäßen Gebrauch ; Bedeutung einer vom Hauptvermieter erhobenen Forderung über die direkte Zahlung des Untermietzins an ihm selber oder der Räumung des Mietobjekts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 541
Mietrecht: Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs - Hauptvermieter und Untervermieter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.10.1989 - 11 O 13/89
- OLG Hamburg, 27.03.1990 - 4 U 236/89
Papierfundstellen
- WuM 1990, 340
Rechtsprechung
AG Braunschweig, 18.05.1988 - 114 C 916/88 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 246 BGB; § 541b BGB
Ersatz für notwendig aufgewendete Arbeitszeit des Mieters - Wolters Kluwer
Ersatz für notwendig aufgewendete Arbeitszeit des Mieters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1990, 340
Wird zitiert von ...
- AG Kassel, 19.07.2012 - 452 C 5148/11
Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen …
Die Höhe ist mit einer in der Bauhandwerker-Branche entsprechenden Zahlung anzusetzen (…vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, § 554 Rn. 336; vgl. auch AG Braunschweig, WuM 1990, 340).