Weitere Entscheidung unten: AG Braunschweig, 18.05.1988

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.03.1990 - 4 U 236/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5543
OLG Hamburg, 27.03.1990 - 4 U 236/89 (https://dejure.org/1990,5543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.1990 - 4 U 236/89 (https://dejure.org/1990,5543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 1990 - 4 U 236/89 (https://dejure.org/1990,5543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen des Entziehens einer Untermieterin den vertragsgemäßen Gebrauch ; Bedeutung einer vom Hauptvermieter erhobenen Forderung über die direkte Zahlung des Untermietzins an ihm selber oder der Räumung des Mietobjekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 541
    Mietrecht: Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs - Hauptvermieter und Untervermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1990, 340
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Rechtsprechung
   AG Braunschweig, 18.05.1988 - 114 C 916/88 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12647
AG Braunschweig, 18.05.1988 - 114 C 916/88 (2) (https://dejure.org/1988,12647)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 18.05.1988 - 114 C 916/88 (2) (https://dejure.org/1988,12647)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 114 C 916/88 (2) (https://dejure.org/1988,12647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WuM 1990, 340
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Kassel, 19.07.2012 - 452 C 5148/11

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen

    Die Höhe ist mit einer in der Bauhandwerker-Branche entsprechenden Zahlung anzusetzen (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, § 554 Rn. 336; vgl. auch AG Braunschweig, WuM 1990, 340).
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