Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9036
OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90 (https://dejure.org/1990,9036)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.1990 - 20 W 165/90 (https://dejure.org/1990,9036)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 1990 - 20 W 165/90 (https://dejure.org/1990,9036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,9036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf die Entscheidung über die Wiedereinsetzung durch das Amtsgericht; Frist zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses durch einen Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1990, 461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
    Dazu gewährt ihm das Gesetz (§ 24 VI 3 WEG) ein Recht auf Einsicht in das Protokoll, das der Verwalter aus diesem Grund mindestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist (§ 23 IV WEG) fertigen muß (Bay ObLG NJW-RR 89, 656 m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, daß der Antragsteller das Protokoll der Eigentümerversammlung am letzten Tag der Anfechtungsfrist erhalten hat, denn ihm muß eine Überlegungsfrist von einer Woche für die unter Umständen erst nach rechtlicher Beratung zu treffende Entscheidung zur Verfügung stehen, ob er einen Eigentümerbeschluß fristgerecht anfechten soll (Bay ObLG NJW-RR 89, 656).

  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
    Der Antragsteller war insoweit nicht ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG einzuhalten, die ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an der Versammlung und auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis von gefaßten Beschlüssen läuft (Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 8; Bärmann/Pick/Merle, WEG. 6. Aufl. § 23 Rdnr. 40; OLG Hamm OLGZ 85, 147, 149; OLG Köln OLGZ 79, 282, 286).
  • OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
    Der Antragsteller war insoweit nicht ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG einzuhalten, die ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an der Versammlung und auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis von gefaßten Beschlüssen läuft (Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 8; Bärmann/Pick/Merle, WEG. 6. Aufl. § 23 Rdnr. 40; OLG Hamm OLGZ 85, 147, 149; OLG Köln OLGZ 79, 282, 286).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Eventualeinberufung angesichts der Regelung in § 12 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung zulässig war (Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 63, 260 ff; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 25 Rz. 88, je m. w. N.; vgl. dazu auch Senat WuM 1990, 461).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder - wie hier - nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Der Antragsteller hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt, da sich der Beschlußgegenstand aus der Einladung nicht ergab und die Versammlungsniederschrift dem Antragsteller erst nach Fristablauf am 13.11.1989 zugegangen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 13 ff; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/150; OLG Frankfurt WuM 1990, 461).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht