Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf die Entscheidung über die Wiedereinsetzung durch das Amtsgericht; Frist zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses durch einen Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 17.01.1990 - 33 UR II 61/89
- LG Wiesbaden, 09.04.1990 - 4 T 79/90
- OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
Papierfundstellen
- WuM 1990, 461
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
Dazu gewährt ihm das Gesetz (§ 24 VI 3 WEG) ein Recht auf Einsicht in das Protokoll, das der Verwalter aus diesem Grund mindestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist (§ 23 IV WEG) fertigen muß (Bay ObLG NJW-RR 89, 656 m.w.N.).Dem steht nicht entgegen, daß der Antragsteller das Protokoll der Eigentümerversammlung am letzten Tag der Anfechtungsfrist erhalten hat, denn ihm muß eine Überlegungsfrist von einer Woche für die unter Umständen erst nach rechtlicher Beratung zu treffende Entscheidung zur Verfügung stehen, ob er einen Eigentümerbeschluß fristgerecht anfechten soll (Bay ObLG NJW-RR 89, 656).
- OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
Der Antragsteller war insoweit nicht ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG einzuhalten, die ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an der Versammlung und auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis von gefaßten Beschlüssen läuft (…Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 8;… Bärmann/Pick/Merle, WEG. 6. Aufl. § 23 Rdnr. 40; OLG Hamm OLGZ 85, 147, 149; OLG Köln OLGZ 79, 282, 286). - OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
Der Antragsteller war insoweit nicht ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG einzuhalten, die ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an der Versammlung und auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis von gefaßten Beschlüssen läuft (…Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 8;… Bärmann/Pick/Merle, WEG. 6. Aufl. § 23 Rdnr. 40; OLG Hamm OLGZ 85, 147, 149; OLG Köln OLGZ 79, 282, 286).
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine …
- OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter …
Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder - wie hier - nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).
- BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
Auslegung von Eigentümerbeschlüssen
Der Antragsteller hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt, da sich der Beschlußgegenstand aus der Einladung nicht ergab und die Versammlungsniederschrift dem Antragsteller erst nach Fristablauf am 13.11.1989 zugegangen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 13 ff; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/150; OLG Frankfurt WuM 1990, 461).