Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1991 - 1 BvR 1112/90   

Volltextveröffentlichungen

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    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtung von Parteivortrag

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.1990 - 11 S 71/90
  • BVerfG, 18.01.1991 - 1 BvR 1112/90

Zeitschriftenfundstellen

  • WuM 1991, 146



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Wird zitiert von ... (2)  

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356  

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Vom Vorliegen derartiger Umstände, die den Schluss auf eine verfassungsrechtlich relevante Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zulassen, ist auszugehen, wenn ein Fachgericht in seinen Entscheidungsgründe auf den wesentlichen Kern des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens ein Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung ist, es sei denn, das Vorbringen war nach dem Rechtsstandpunkt des Fachgerichts unerheblich oder der Tatsachenvortrag der Partei offensichtlich unsubstantiiert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, WuM 1991, 146 f.; NJW-RR 1993, 383; WuM 1995, 140 f.; NJW 1998, 2583 f.).
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93  

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß -

    Demgemäß ist das - nicht "ins Blaue hinein" erfolgte - Bestreiten der Absicht des begünstigten Dritten, die streitbefangene Wohnung zu beziehen, auch stets als beachtlich angesehen worden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, WuM 1991, 146, 147; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).
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