Rechtsprechung
BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anstellung eines Hausmeisters durch einen Verwalter einer Eigentümergemeinschaft; Ablehnung eines Antrags auf Berichtigung des Protokolls über eine Wohnungseigentümerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Passau - 1 UR II 103/88
- LG Passau, 08.10.1990 - 2 T 26/90
- BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90
Papierfundstellen
- WuM 1991, 310
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89
Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn …
Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90
Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG NJW-RR 1990, 210/211 m.w.Nachw.). - BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90
Angesichts des eingeschränkten Beweiswerts eines Protokolls über eine Eigentümerversammlung (BayObLGZ 1982, 445/447) kommt ein Anspruch eines Wohnungs- oder Teileigentümers auf Berichtigung des Protokolls einer Eigentümerversammlung nur dann in Betracht, wenn er durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (BayObLG WuM 1990, 173/174; KG WuM 1989, 347). - BayObLG, 05.12.1989 - BReg. 2 Z 121/89
Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch Protokoll der …
Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90
Angesichts des eingeschränkten Beweiswerts eines Protokolls über eine Eigentümerversammlung (BayObLGZ 1982, 445/447) kommt ein Anspruch eines Wohnungs- oder Teileigentümers auf Berichtigung des Protokolls einer Eigentümerversammlung nur dann in Betracht, wenn er durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (BayObLG WuM 1990, 173/174; KG WuM 1989, 347).
- LG München I, 01.02.2007 - 1 T 12109/06 Ein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Berichtigung des Protokolls einer Eigentümerversammlung kommt nur dann in Betracht, wenn er durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist ( BayObLG WuM 1991, 310/311).
- BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 33/03
Beschwerdewert des Antrags auf Berichtigung des Protokolls einer …
Ein Berichtigungsanspruch setzt voraus, dass der Inhalt des Protokolls eine rechtswidrige Beeinträchtigung enthält oder eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert wurde (KG WuM 1989, 347; BayObLG WuM 1991, 310/311). - AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
WEG - Ausschlussfrist für Protokollberichtigungsklage
Denn ein Anspruch auf Protokollberichtigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 2 Z 144/90 -" Rn. 18, juris). - AG Ratingen, 11.06.1999 - 40 II 49/98
Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung ; Fehlen der …
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Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.10.1987 - 13 W 32/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1991, 310
Wird zitiert von ...
- AG Langenfeld, 08.10.2008 - 64 C 82/08
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Berichtigung von Fehlern oder …
Wegen des eingeschränkten Beweiswertes eines Protokolls über eine Eigentümerversammlung liegt ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Berichtigungsantrag nur dann vor, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den unrichtigen Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 310, 311 mit weiteren Nachweisen).