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   BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 160/91   

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https://dejure.org/1991,4609
BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 160/91 (https://dejure.org/1991,4609)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1991 - 1 BvR 160/91 (https://dejure.org/1991,4609)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1991 - 1 BvR 160/91 (https://dejure.org/1991,4609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; rechtliches Gehör; Mieterhöhungsverlangen; Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Mietspiegel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Mietspiegels und Eigentumsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Miete - Mietspiegel - Vergleichsmiete - Ortsüblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1991, 523
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 160/91
    Dieses Verfahrensgrundrecht bietet keinen Schutz davor, daß Beweismittel aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben (BVerfGE 21, 191 [194]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 160/91
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sichert einem Vermieter einen Mietzins, dessen Höhe die Wirtschaftlichkeit der Vermietung regelmäßig sicherstellt (vgl. BVerfGE 37, 132 [142]).
  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG bietet keinen Schutz davor, daß Beweismittel aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben (BVerfG, WuM 1991, 523).

    Der Vorzug von Mietspiegeln besteht vor allem darin, daß ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel in der Regel auf einer erheblich breiteren Tatsachenbasis beruhen, als sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit einem Kosten- und Zeitaufwand ermitteln könnte, der zum Streitwert des gerichtlichen Verfahrens in einem noch angemessenen Verhältnis stünde (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes BVerfG, NJW 1992, 1377; BVerfG, WuM 1991, 523; WM 1992, 707, 708; BVerwG, NJW 1996, 2046, 2047).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Die gerichtliche Verwertung eines geeigneten Mietspiegels ohne zusätzliche Heranziehung eines Sachverständigen ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. März 1991 - 1 BvR 160/91 - WM 1991, 523).
  • LG Berlin, 09.08.2016 - 18 S 111/15

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Gerichtliche Schätzung der ortsüblichen

    Der Mietspiegel ist keine Rechtsnorm, sondern vielmehr ein in der ZPO zwar nicht ausdrücklich benanntes Beweismittel, das das Zivilgericht seiner Überzeugungsbildung aber gleichwohl zu Grunde legen darf (vgl. BVerfG WuM 1991, 523 und die oben bereits zitierte Entscheidung BVerfG NJW 1992, 1377).
  • OLG Celle, 07.05.2003 - 2 U 200/02

    Fiktive Reparaturkosten nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages; Formularmäßige

    Gleichwohl liegen aber verschiedene Sachverhalte vor, sodass ein (dem Gewerbemieter nicht mehr zumutbarer) Summierungseffekt nicht angenommen werden kann (so auch LG Köln WuM 1999, 720; vgl. auch OLG Hamburg WuM 1991, 523, 525 - a. A. LG Hamburg NJW-RR 2000, 1396 u. LG Berlin ZMR 2001, 31 für Wohnraummietverhältnisse).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - L 5 AS 743/16

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten - Einstufung des Berliner

    Der Mietspiegel ist keine Rechtsnorm, sondern ein in der ZPO nicht ausdrücklich benanntes Beweismittel, das der richterlichen Überzeugungsbildung zugrunde gelegt werden darf (LG Berlin, Urteil vom 9. August 2016, 18 S 111/15, Rn. 21, juris mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. März 1991, 1 BvR 160/91).
  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97

    Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen; Fehlbelegungsabgabe; verfassungskonforme

    Verfassungsrechtlich unbedenklich kann im Einzelfall auch die gerichtliche Verwertung eines geeigneten Mietspiegels ohne zusätzliche Heranziehung eines Sachverständigen sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. März 1991 1 BvR 160/91 - WM 1991 S. 523).
  • VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1377 = GE 1992, 609 sowie WuM 1991, 523 = GE 1991, 725) ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber die Verwendung von Mietspiegeln als wesentliches Mittel zum Nachweis des Mietzinses betrachtet, weil diese - soweit ordnungsgemäß aufgestellt - regelmäßig auf einer erheblich breiteren Tatsachenbasis beruhen, als sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand ermitteln könnte.
  • KG, 06.07.1994 - 5 Ws (B) 214/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Unterbleiben der

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  • OLG Celle, 30.01.1996 - 2 UH 1/96

    Wirksamkeit einer vorformulierten Mietvertragsbestimmung über die Verpflichtung

    Dieses Verständnis der Bindungswirkung des Rechtsentscheides des OLG Stuttgart liegt offensichtlich auch dem Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (WuM 1991, 523) zugrunde.
  • OLG Hamburg, 31.08.1995 - 4 U 42/95 RE-Miet

    Wirksamkeit einer Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Dem stehe auch die Unwirksamkeit der Verpflichtung zur Anfangsrenovierung gemäß § 9 Nr. 2 Mietvertrag nicht entgegen, wie sich u.a. aus dem Rechtsentscheid des Senats vom 13.9.1991 (WuM 1991, 523 = ZMR 1991, 469 ) ergebe.
  • OLG Frankfurt, 30.06.1992 - 20 REMiet 4/91

    Wirksamkeit von Regelungen über Schönheitsreparaturen in vorformulierten

  • AG Berlin-Schöneberg, 12.03.2014 - 6 C 480/13

    Schönheitsreparaturen - Abwälzung Pflicht zur Durchführung von Mieter

  • AG Dortmund, 15.02.2005 - 125 C 12622/04

    Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift; Vermutungswirkung

  • AG Berlin-Neukölln, 22.05.2003 - 4 C 217/02

    Klage des Vermieters auf Erhöhung des Mietzinses; Gesetzliche Anforderungen an

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