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   OVG Hamburg, 21.08.1991 - Bs II 67/91   

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https://dejure.org/1991,2801
OVG Hamburg, 21.08.1991 - Bs II 67/91 (https://dejure.org/1991,2801)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.1991 - Bs II 67/91 (https://dejure.org/1991,2801)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 1991 - Bs II 67/91 (https://dejure.org/1991,2801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlagenbegriff; Nachtstromspeicherofen; Asbestgefahr; Gefahrenabwehr; Zustandverantwortlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Eigentümer alte Nachtspeicheröfen auf Asbest überprüfen? (IBR 1991, 551)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 524
  • NVwZ 1992, 280 (Ls.)
  • ZMR 1991, 408
  • DVBl 1992, 41
  • WuM 1991, 540
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

    Im selben Sinne hat auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.8.1991, NJW 1992 S. 524, 526) bereits zu § 58 Abs. 1 Satz 2 Hamburgische Bauordnung entschieden, dass die Klärung des Ausmaßes und Umfangs einer bestehenden Gefahr sowie der Dringlichkeit der Abwehr als ein notwendiger Schritt auf dem Wege zur Gefahrenabwehr nicht auf Kosten des Staates, sondern des Pflichtigen zu erfolgen habe.

    Wer dieses Risiko eingeht, muß auch die gesetzlichen Folgen der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit tragen (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1990, Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 50, u. Beschl. v. 14.11.1996, Buchholz 402.41, Allg. Polizeirecht Nr. 60; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.8.1991, NJW 1992 S. 524, 526).

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93

    Arbeitsrecht; Arbeitsverweigerung bei Asbestbelastung

    Das Fehlen einer Schwellendosis folgt daraus, daß sich nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft kein Asbestfaserkonzentrationswert festlegen läßt, dessen Einatmung über eine bestimmte Zeit ohne turmorerzeugende Wirkung bleibt (vgl. auch OVG Hamburg Beschluß vom 21. August 1991 - Bs II 67/91 - NJW 1992, 524, 525).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 21 A 5820/00

    Asbesthaltige Wärmespeicheröfen in einem Mehrfamilienhaus ; Demontage und

    Selbst wenn man unterstellt, der zweite Untersuchungsauftrag habe jedenfalls hinsichtlich der bei der ersten, stichprobenhaften Untersuchung nicht als asbestbelastet erkannten Wohnungen der Mieter R. -W. und D. der Abklärung der Frage des Vorliegens einer Gefahr gedient (Gefahrerforschungseingriff), vgl. zu entsprechenden Abgrenzungsfragen im Zusammenhang mit dem Betrieb asbesthaltiger Nachtstromspeicheröfen auch OVG Hamburg, Beschluss vom 21. August 1991 - Bs II 67/91 -, NJW 1992, 524, wäre die Ersatzvornahme im Wege des Sofortvollzuges rechtmäßig gewesen.
  • LAG Köln, 22.01.1993 - 12 Sa 872/92

    Zurückhaltung der Arbeitskraft eines Angestellten bei Asbestbelastung seines

    A-1-Stpffen zählt, die eingeatmet beim MenschenKrebs, und zwar insbesondere Lungenkrebs und dasMesotholion, verursachen können; eine gesundheitlichunbedenkliche Konzentration, ein sog. -Schwellenwert,kann dabei nicht angegeben werden (vgl. dazu OVG Hamburg, Besohl. V. 21.08.1991 - Bs II 67/91 - NJW 92, 524, 525; OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.1991 - l BA10/91 - NJW 92, 3054, 3055 jeweils m.w.N.; vgl. auchLIS Bericht Nr. 91 (1989), S. 16).
  • AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06

    Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses ; Anspruch auf vorzeitige Beendigung

    Diese Arbeiten gehören nicht zu den vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen, sondern sind vom Vermieter als Instandhaltungsmaßnahme längstens nach 15 bis 20 Jahren durchzuführen (LG Wiesbaden WuM 1991, 540 [LG Wiesbaden 25.02.1991 - 1 S 395/90] ).
  • OVG Bremen, 03.12.1991 - 1 BA 10/91

    Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte

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  • VG Wiesbaden, 26.08.1992 - III/1 G 398/91

    Anspruch eines Lehrers auf Einschreiten der Bauaufsicht wegen Belastung seines

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