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   BayObLG, 18.10.1990 - BReg. 2 Z 86/90   

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https://dejure.org/1990,10605
BayObLG, 18.10.1990 - BReg. 2 Z 86/90 (https://dejure.org/1990,10605)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.1990 - BReg. 2 Z 86/90 (https://dejure.org/1990,10605)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - BReg. 2 Z 86/90 (https://dejure.org/1990,10605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Verletzt der Verwalter schuldhaft diese Pflicht, die ihm durch das Gesetz ohne die Möglichkeit einer Einschränkung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer übertragen ist (§ 27 Abs. 3 WEG ), ist er den Wohnungseigentümern, in der Regel auch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung des Verwaltervertrags, bei dem es sich nach allgemeiner Meinung um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt (BGHZ 78, 57/75; BayObLG NJW-RR 1987, 1039/1040; WE 1992, 23/24), zum Schadensersatz verpflichtet (BayObLG WuM 1990, 178).

    Mit der unverzüglichen Einschaltung eines Fachunternehmens hat die Verwalterin ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums genügt; insbesondere durfte sie sich auf die Empfehlungen dieses Unternehmens, welche Sanierungsarbeiten veranlaßt sind, verlassen (BayObLG WE 1992, 23).

    Erfüllungsgehilfe der Verwalterin ist das Sanierungsunternehmen nicht (vgl. BayObLG WE 1992, 23/24).

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen

    Setzt er im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern einen Architekten zur Bauüberwachung ein, so wird ihm ein etwaiges verschulden dieses Architekten nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet, weil der Architekt in dieser Funktion, ähnlich wie andere eingeschaltete Fachberater (BayObLG WE 1992, 23 f.), nicht Erfüllungsgehilfe des Verwalters ist (OLG Düsseldorf NZM 1998, 721; Gottschalg Rn. 131).
  • BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 104/95

    Mitwirkungspflicht der Beteiligten bei der Tatsachenfeststellung im streitigen

    a) Bei einem von den Wohnungseigentümern mit dem zum Verwalter bestellten Dritten geschlossenen Vertrags handelt es sich in der Regel um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinn des § 675 BGB mit teils dienst-, teils werkvertraglichem Charakter (BGH NJW 1980, 2466 ; 1981, 282; BayObLG WE 1992, 23).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 150/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8344
BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 150/91 (https://dejure.org/1991,8344)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1991 - BReg. 2 Z 150/91 (https://dejure.org/1991,8344)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - BReg. 2 Z 150/91 (https://dejure.org/1991,8344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    WEG § 26 Abs. 1
    Vorzeitige Abberufung des Verwalters wegen Unzumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
    Auszug aus BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 150/91
    Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1972, 139/141; BayObLG Beschluß vom 22.1.1987 BReg. 2 Z 140/86; Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 22, Augustin WEG Rn. 18, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 9, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG Rn. 32, jeweils zu § 26 WEG).
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