Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 03.09.1991

Rechtsprechung
   AG Trier, 02.04.1992 - 8 C 29/92   

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AG Trier, 02.04.1992 - 8 C 29/92 (https://dejure.org/1992,7400)
AG Trier, Entscheidung vom 02.04.1992 - 8 C 29/92 (https://dejure.org/1992,7400)
AG Trier, Entscheidung vom 02. April 1992 - 8 C 29/92 (https://dejure.org/1992,7400)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 547
  • WuM 1992, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

    Eine Zweckentfremdungsgenehmigung kann deswegen beanspruchen, wer für den abzubrechenden Wohnraum einen dessen Verlust für den Wohnungsmarkt ausgleichenden Ersatzraum geschaffen hat oder wahrhaft verläßlich schaffen will (vgl. Urteile vom 12. März 1982, a.a.O. S. 143 ff., vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 16.84 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 13 S. 46 (51 ff.) und vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341 (354 ff.) [BVerwG 22.04.1994 - 8 C 29/92]).
  • VG Kassel, 07.03.2001 - 6 E 2093/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 21.10.1983 (8 C 29/92 - KStZ 1984, 34) entschieden, dass Grundstücke nicht der Beitragspflicht unterliegen, wenn und solange sie im Eigentum der zur Betragserhebung berechtigten Gemeinde stehe mit der Folge, dass für diese Grundstücke eine Beitragsforderung und dem korrespondierend eine Beitragspflicht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage nicht entstehen kann.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.09.1991 - 65 S 22/91   

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LG Berlin, 03.09.1991 - 65 S 22/91 (https://dejure.org/1991,9016)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.09.1991 - 65 S 22/91 (https://dejure.org/1991,9016)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. September 1991 - 65 S 22/91 (https://dejure.org/1991,9016)
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  • WuM 1992, 239
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