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   LG Nürnberg-Fürth, 17.09.1991 - 13 S 5296/90   

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LG Nürnberg-Fürth, 17.09.1991 - 13 S 5296/90 (https://dejure.org/1991,5986)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.09.1991 - 13 S 5296/90 (https://dejure.org/1991,5986)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17. September 1991 - 13 S 5296/90 (https://dejure.org/1991,5986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05

    Wesentliche Geräuschimmissionen durch Klavierspielen

    Daher wird in Rechtsprechung und Literatur auch nicht die Auffassung vertreten, dass bei einem Klavierspiel ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden darf; vielmehr wird lediglich eine zeitliche Begrenzung der Hausmusik befürwortet (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1179 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 184, 407 f.; LG Düsseldorf DWW 1990, 87 f.; LG Nürnberg-Fürth, WuM 1992, 253; Gramlich, NJW 1985, 2131 f.; Pfeifer, ZMR 1987, 361, 364).
  • VG Aachen, 06.03.2008 - 6 K 124/08

    Erledigung eines Gerichtsverfahrens im Beschlusswege durch Abschluss eines

    vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. September 1991 - 13 S 5296/90 -, juris Rn. 8 und Rn. 11 (zum Schlagzeugspiel); LG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 19. März 2003 - 4 T 20/03 -, juris Rn. 12 (zum Schlagzeugspiel).

    Dabei lehnt sich das Gericht namentlich an das - weiter oben schon zitierte - Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. September 1991 - 13 S 5296/90 -, juris, an, das sich zu einem Unterlassungsanspruch bei Lärmbelästigung durch Schlagzeugspiel und zur Bestimmung der zulässigen Dauer orientiert an Tages- und Jahreszeit verhält.

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