Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.04.1992

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2993
BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92 (https://dejure.org/1992,2993)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1992 - 2Z BR 4/92 (https://dejure.org/1992,2993)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1992 - 2Z BR 4/92 (https://dejure.org/1992,2993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines Einberufungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 910
  • BayObLGZ 1992, 79
  • WuM 1992, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung nicht geladen wurde und deshalb auch nicht an ihr teilgenommen hat, dies zur Ungültigerklärung der gefaßten Beschlüsse führe, es sei denn, es stehe fest, daß die Beschlüsse auch bei ordnungsmäßiger Einladung ebenso gefaßt worden wären (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ).

    Es soll nur sichergestellt werden, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1987, 328/329; NJW-RR 1990, 784/785).

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Es soll nur sichergestellt werden, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1987, 328/329; NJW-RR 1990, 784/785).
  • BayObLG, 22.01.1987 - BReg. 2 Z 106/86

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnngseigentümerversammlung über die

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Senat hat die Bezeichnung eines Beschlußgegenstands mit »Vertragsabschluß mit neuer Hausverwaltung« als ausreichend angesehen für einen Eigentümerbeschluß, durch den der bisherige Verwalter wieder bestellt wurde (BayObLG WuM 1987, 237/238).
  • OLG Hamburg, 09.01.1989 - 2 W 37/88

    Abdingbarkeit der Bestimmung des § 25 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG);

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Diese gesetzliche Regelung kann abbedungen werden; erforderlich ist hierfür aber eine Vereinbarung im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG (BayObLGZ 1981, 50/55; OLG Hamburg OLGZ 1989, 318/320).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten entschieden, daß die Jahresabrechnung eine geordnete und verständliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten muß; sie ist keine Gewinn - und Verlustrechnung, sondern eine schlichte Einnahmen - und Ausgabenrechnung; sie hat die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen Ausgaben im Wirtschaftsjahr einander gegenüberzustellen; Forderungen und Verbindlichkeiten sind nicht aufzunehmen; die Jahresabrechnung hat nur Ist -, nicht aber Sollbeträge auszuweisen (BayObLGZ 1989, 310/314 = NJW-RR 1989, 1163/1164).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Gleichwohl ist die Regelung verbindlich, weil der Eigentümerbeschluß bestandskräftig geworden ist (§ 23 Abs. 4 WEG ; BGHZ 54, 65 ).
  • BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Eine Erledigung der Hauptsache, die das Rechtsmittel unzulässig werden ließe, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Eigentümerbeschluß vom 18.12.1991 angefochten wurde, also nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 270; WE 1990, 67 und 184).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Eine Beschlußanfechtung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sie nur auf Verstöße gegen Verfahrensvorschriften gestützt wird und diese dem zustimmenden und später anfechtenden Wohnungseigentümer schon in der Versammlung bekannt waren (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; ebenso OLG Düsseldorf DWE 1989, 28).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Geschäftswert ist daher auf einen Betrag zu ermäßigen, der das Interesse aller Beteiligten zwar nicht voll, aber doch angemessen berücksichtigt (BayObLGZ 1988, 319).
  • BayObLG, 30.01.1990 - BReg. 2 Z 111/89
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    In diesem Fall sind die in einer von ihr einberufenen Versammlung gefaßten Eigentümerbeschlüsse zwar nicht nichtig, aber anfechtbar (BayObLG WuM 1990, 235 mit weit. Nachw.; Beschluß vom 14.3.1991 BReg. 2 Z 139/90).
  • BayObLG, 14.03.1991 - BReg. 2 Z 139/90
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    2 Z 31/90">NJW-RR 1990, 784; 1992, 910; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 149; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 24 Rdn. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 24 WEG Rdn. 4; Staudinger/Bub, WEG, § 24 Rdn. 158, 910; a.A. Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 16).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Das kann dazu führen, dass die auf einen Verfahrensmangel gestützte Beschlussanfechtungsklage, in dessen Kenntnis der Anfechtungskläger dem Beschluss zugestimmt hatte, wegen widersprüchlichen Verhaltens unbegründet (so Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 46 Rn. 34) oder mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig ist (so BayObLG, NJW-RR 1992, 910, 911; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 621 f.).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Wer einem Beschlußantrag zugestimmt hat, ist dadurch in der Regel nicht gehindert, später die Ungültigerklärung des Beschlusses zu beantragen; der Antrag kann freilich im Einzelfall rechtsbräuchlich und damit unzulässig sein (BayObLGZ 1992, 79, 83; BayObLG WE 1993, 344; Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 38 vor § 43; vgl. aber auch OLG Köln DWE 1992, 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2860
BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,2860)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1992 - 2Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,2860)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1992 - 2Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,2860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 4
    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch Eigentümerbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 421/90
  • LG München I - 13 T 4804/91
  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 975
  • WuM 1992, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 64/91

    Rechtmäßigkeit eines nicht einstimmigen Eigentümerbeschlusses, der den Durchbruch

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Es kann offen bleiben, ob ein dennoch gefasster Mehrheitsbeschluss auf Anfechtung nur dann für ungültig zu erklären ist, wenn mindestens ein Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird, oder ob ein derartiger Mehrheitsbeschluss ohne Rücksicht darauf allein aus formalen Gründen für ungültig zu erklären ist, weil sonst der unrichtige Eindruck entstünde, es liege eine von den Wohnungseigentümern zulässigerweise vorgenommene Verwaltungsmaßnahme vor (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1362; Senatsbeschluss vom 18.7.1991 BReg. 2 Z 64/91).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob jede Änderung des optischen Eindrucks der Wohnanlage eine Beeinträchtigung über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus mit sich bringt (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182) oder ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass der architektonische Gesamteindruck verschlechtert sein muss (BayObLG ZMR 1987, 344/345; WuM 1987, 327/328; …
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob jede Änderung des optischen Eindrucks der Wohnanlage eine Beeinträchtigung über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus mit sich bringt (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182) oder ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass der architektonische Gesamteindruck verschlechtert sein muss (BayObLG ZMR 1987, 344/345; WuM 1987, 327/328; …
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    2 Z 84/87">2 Z 84/87 (= BayObLG NJW-RR 1988, 591 ) dargelegten Rechtsgrundsätze für einen ähnlichen Fall zutreffend angewendet, so dass sich weitere Darlegungen erübrigen.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Es kann offen bleiben, ob ein dennoch gefasster Mehrheitsbeschluss auf Anfechtung nur dann für ungültig zu erklären ist, wenn mindestens ein Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird, oder ob ein derartiger Mehrheitsbeschluss ohne Rücksicht darauf allein aus formalen Gründen für ungültig zu erklären ist, weil sonst der unrichtige Eindruck entstünde, es liege eine von den Wohnungseigentümern zulässigerweise vorgenommene Verwaltungsmaßnahme vor (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1362; Senatsbeschluss vom 18.7.1991 BReg. 2 Z 64/91).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob jede Änderung des optischen Eindrucks der Wohnanlage eine Beeinträchtigung über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus mit sich bringt (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182) oder ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass der architektonische Gesamteindruck verschlechtert sein muss (BayObLG ZMR 1987, 344/345; WuM 1987, 327/328; …
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (BayObLG NJW-RR 1988, S. 591; NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.; siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten").
  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gartenhaus um eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 I WEG handelt (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WE 1995, 377 [378]; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 146; Bärmann/Pick/Merle, § 22 Rdnr. 158, jew. m.w.Nachw.).

    Dabei wird es von Bedeutung sein, inwieweit das Gartenhäuschen eine Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bewirkt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 73, jew. m.w.Nachw.).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    (1) Geht es um die Veränderung des optischen Gesamteindrucks, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn anstelle eines Ortstermins für die Beurteilung des Objektes auf zu den Akten gereichte Lichtbilder abgestellt wird (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG NJW-RR 1992, 975; OLG Hamm DWE 1995, 158).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche gibt das Recht, die Fläche in einem bestimmten Rahmen gärtnerisch zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1985, 164/168 f.; OLG Düsseldorf WuM 1994, 495 ); es gibt aber grundsätzlich nicht das Recht, auf der Fläche bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG vorzunehmen, etwa ein Gartenhaus (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1992, 975 f.; OLG Frankfurt DWE 1986, 60; OLG Köln MDR 1997, 1020 ), einen überdachten, durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatz (vgl. BayObLG WuM 1992, 392 ), kniehohe Betonumfassungsmauern (vgl. KG WuM 1994, 225 ) oder auch eine Pergola (vgl. BayObLG WE 1991, 48; OLG Frankfurt DWE 1989, 70) zu errichten.
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Errichtung eines Gartenhauses auf der Sondernutzungsfläche der Antragsgegnerinnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums i.S. von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 und 1992, 975/976) und dazu die Zustimmung der Antragstellerin erforderlich war, wenn deren Rechte über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Dazu gehört auch das ästhetische Werturteil, es sei keine Verschlechterung eingetreten (vgl. KG aaO aE; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 rechte Spalte; NJW-RR 1993, 337 ; NJW-RR 1992, 975, 976).
  • BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 81/98

    Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    b) Die Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch eine Baumaßnahme kann nur dann einen Nachteil in dem genannten Sinn darstellen, wenn sie von außen, von der Straße, von Hof oder Garten oder auch von der Wohnung eines anderen Eigentümers aus sichtbar ist; ist dies nicht der Fall, kann - was eigentlich keiner Begründung bedarf - von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds einer Wohnanlage nicht gesprochen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 975 ; OLG Köln NJW 1981, 585; OLG Düsseldorf DWE 1989, 176/178 f.; Staudinger/Bub WEG 13. Aufl. § 22 Rn. 75).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 16 Wx 76/97

    Bestandskraft unzulässiger, aber unangefochtener Mehrheitsbeschlüsse

    Nach ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluß vom 21.2.1997 -16 Wx 8/97; BayObLG NJW-RR 1992, 975 und NJW-RR 1988, 591; KG OLGZ 1993, 52 (53)) beinhaltet das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche zwar grundsätzlich nicht die Befugnis zur Errichtung eines Gartenhäuschens.
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Zwar ist richtig, daß die Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds nur dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG bilden kann, wenn sie von außen sichtbar ist; andernfalls kann von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds naturgemäß nicht gesprochen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 975 ; Senatsbeschluß vom 29.10.1998, 2Z BR 81/98 = ZMR 1999 Heft 1 [LS]; OLG Köln NJW 585; OLG Düsseldorf DWE 1989, 176/178 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 22 Rn. 75).
  • AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15

    Vergrößerung einer Gartenlaube ist genehmigungspflichtig/ Hinweis auf

  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 69/94

    Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht