Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6792
BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92 (https://dejure.org/1992,6792)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1992 - 2Z BR 12/92 (https://dejure.org/1992,6792)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - 2Z BR 12/92 (https://dejure.org/1992,6792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 687/89
  • LG München I - 1 T 15064/90
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92
    Das Amtsgericht hat zwar zu Unrecht (vgl. BayObLG WuM 1991, 312 ) die Anträge als unzulässig abgewiesen, weil der Antragsteller seine tatsächliche Wohnanschrift nicht angegeben hatte; es handelt sich aber insoweit nicht um einen offensichtlichen Gesetzesverstoß (vgl. Hartmann Kostengesetze 23. Aufl. § 16 KostO Anm. 2 b).
  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 31/87
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92
    Mit Senatsbeschluss vom 3.12.1987 (BReg 2 Z 31/87) ist der Geschäftswert im Ausgangsverfahren auf 5000 DM festgesetzt worden.
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96

    Gebrauchsregelung

    Die Antragsgegner können jedoch den Eigentümerbeschluß entsprechend § 767 ZPO einer etwaigen Zwangsvollstreckung durch die Antragsteller nach § 45 Abs. 3 WEG , § 887 ZPO als Einwendung entgegenhalten (vgl. BayObLG WuM 1992, 397, 398; WE 1995, 317), solange er nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG rechtskräftig für ungültig erklärt ist.
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Würde dieser Eigentümerbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, entfiele die Anspruchsgrundlage für die Verpflichtung; dies könnte der Antragsgegner jenes Verfahrens dann auf dem Wege des § 767 ZPO, nach Abschluß der Zwangsvollstreckung gegebenenfalls im Wege eines Bereicherungsanspruchs, geltend machen (vgl. Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 767 Rn. 16); § 767 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 1992, 397 f.).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Die Zulässigkeit der Klage scheiterte hier somit auch nicht an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, dass als Prozessvoraussetzung der Überprüfung durch das Gericht unterliegt ( BGH , Urteil vom 22. Januar 1997, Az.: VIII ZR 339/95, u.a. in: WM 1997, Seiten 1713 f. BGH , NJW-RR 1999, Seiten 1080 f.; BGH , WPM 1975, Seite 1213; Reichsgericht , Urteil vom 13.03.1914, Az.: III 443/13, u.a. in: RGZ Band 84, Seiten 286 ff.; BayObLG , WuM 1992, Seiten 397 f.; BayObLG , DWE 1984, Seite 125 ).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 20 W 87/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem

    Nach einhelliger Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Vollstreckungsabwehrantrag, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 767 Rz. 8; zum Wohnungseigentumsverfahren: BayObLG WuM 1992, 397; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juli 2005, § 45 Rz. 89; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 84; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 17).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98

    Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung

    Nachträgliche Einwendungen gegen den in einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts festgestellten Anspruch können entsprechend der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) durch einen Gegenantrag beim Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden (BayObLG WuM 1992, 397/398 und NJW-RR 1990, 26 , jeweils m.w.N.).
  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4875

    Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid

    Letztlich kann offen bleiben, ob sich durch endgültige Beendigung der Zwangsvollstreckung am 9. Dezember 2015 die Hauptsache (wie bei der Vollstreckungsabwehrklage, vgl. BayObLG, v. 7. Mai 1992 - 2Z BR 12/92 - juris Rn. 24 m. w. N.) erledigt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht