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   LG Hamburg, 05.12.1991 - 316 T 137/91   

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https://dejure.org/1991,8369
LG Hamburg, 05.12.1991 - 316 T 137/91 (https://dejure.org/1991,8369)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.1991 - 316 T 137/91 (https://dejure.org/1991,8369)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 316 T 137/91 (https://dejure.org/1991,8369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert; Mängelbeseitigungsklage; Instandsetzungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Vereinzelt wird auf die Kosten der verlangten Mängelbeseitigung abgestellt, soweit diese ermittelbar sind (LG Kiel WuM 1995, 320), überwiegend wird jedoch gemäß §§ 3 und 9 ZPO abgestellt auf den Mietminderungsbetrag, der sich aufgrund der Mängel ergibt, wobei zum Teil der 3-fache Jahresbetrag der monatlichen Minderung (Landgerichte Hamburg WuM 1992, 447, Kassel WuM 1992, 448; Stendal WuM 1994, 70, Detmold WuM 1996, 50) zum Teil auch in Anlehnung an § 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag als maßgebend angesehen wird (Landgerichte Hamburg WuM 1994, 624; Berlin NJW-RR 1997, 652; Musielak/Smid ZPO § 9 Rdn. 2; vgl. auch Zöller/Herget ZPO 21. Aufl. § 3 Rdn. 16 Mietstreitigkeiten; Schneider/Herget Streitwertkommentar 11. Aufl. Rdn. 3069 a).
  • OLG Hamburg, 27.06.1995 - 4 W 26/95

    Gegenstandswert bei Instandsetzungsarbeiten

    In Übereinstimmung mit einen, großen Teil der Rechtsprechung und Literatur geht der Senat gemäß §§ 3, 9 ZPO von dem, 3 1/2-fachen Jahresbetrag der Minderungsquote - vor der Änderung des § 9 ZPO haben viele Gerichte den 3-fachen Jahresbetrag angewendet - aus (LG Hamburg, WuM 1994, 624, WuM 1992, 447 , MDR 1985, 1032 ; LG München, WuM 1989, 432; Bub-Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraum, 2. Aufl., VIII Rdn. 239, Baumbach-Lauterbach, 53. Aufl., Anh. § 3 ZPO Rdn. 82; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. V Rdn. 88 m.w.N.).
  • LG Kiel, 03.12.2001 - 1 T 61/01

    Streitwert einer Klage auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung

    Vereinzelt wird auf die Kosten der verlangten Mängelbeseitigung abgestellt, soweit diese ermittelbar sind (LG Kiel WuM 1995, 320), überwiegend wird jedoch gemäß §§ 3 und 9 ZPO abgestellt auf den Mietminderungsbetrag, der sich aufgrund der Mängel ergibt, wobei zum Teil der 3-fache Jahresbetrag der monatlichen Minderung (Landgerichte Hamburg WuM 1992, 447, Kassel WuM 1992, 448; Stendal WuM 1994, 70, Detmold WuM 1996, 50) zum Teil auch in Anlehnung an § 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag als maßgebend angesehen wird (Landgerichte Hamburg WuM 1994, 624; Berlin NJW-RR 1997, 652; Musielak/Smid ZPO § 9 Rdn. 2; vgl. auch Zöller/Herget ZPO 21. Aufl. § 3 Rdn. 16 Mietstreitigkeiten; Schneider/Herget Streitwertkommentar 11. Aufl. Rdn. 3069 a).
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