Rechtsprechung
| BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91 |
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 01.02.1991 - 1 S 584/90
- BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 3270
- ZMR 1992, 17
- WM 1991, 1930
- WuM 1992, 46
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02
Zulässigkeit einer Verwertungskündigung
Demgemäß bedarf es von Verfassungs wegen stets einer Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalls, ob der Verkauf möglicherweise als wirtschaftlich sinnlos erscheinen muss und sich der Kündigungsschutz als faktisches Verkaufshindernis darstellt, wenn der in vermietetem Zustand erzielbare Erlös nicht nur ganz erheblich unter dem in unvermietetem Zustand erreichbaren Verkaufspreis liegt, sondern auch wesentlich unter den für die Wohnung erbrachten Aufwendungen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3270 ;… vgl. auch Sonnenschein, in: Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 564 - 580 a BGB , 13. Bearbeitung , § 564 b, Rn. 131;… Blank/ Börstinghaus, Miete , § 564 b, Rn. 122).Schon der Vergleich der in vermietetem und unvermietetem Zustand errechneten Verkehrswerte, insbesondere aber die Differenz zwischen dem erstmals im Berufungsverfahren mitgeteilten Anschaffungswert und dem Verkehrswert in vermietetem Zustand, erreicht in vorliegendem Fall ein Ausmaß, das jedenfalls eine eingehende Begründung für die Unwirksamkeit der Kündigung erfordert hätte (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3270 ).
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 254/06
Mietrecht - Kündigung nach Erwerb in Zwangsversteigerung
Ein Verwertungshindernis ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Verwertung des Mietobjekts wegen des bestehenden Mietverhältnisses wirtschaftlich nicht oder nur zu unzumutbaren Bedingungen möglich wäre (BVerfGE 79, 283, 290 f.; BVerfG, WuM 1992, 46, 47;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Rdnr. 163;… Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV Rdnr. 82). - OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 5 U 73/05
Mietrecht - Erbengemeinschaft: Kündigung wegen angeblichem Verwertungsverlust?
Für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erheblich" hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1992, 361; WuM 1992, 46; WuM 1989, 118) einerseits die Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis als Kern des Eigentumsrechts im Sinne des Art. 14 hervorgehoben, wozu auch die Freiheit gehört, das Eigentum zu veräußern.
- LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07 Ein Verwertungshindernis wäre nur dann gegeben, wenn die Verwertung des Mietobjekts wegen des bestehenden Mietverhältnisses wirtschaftlich nicht oder nur zu unzumutbaren Bedingungen möglich wäre (vgl. BVerfGE 79, 283, 290f; BVerfG WuM 1992, 46, 47; BGH…, Urteil vom 16.01.2008, VIII ZR 254/06, Rz. 22 zitiert nach juris;… Schmidt-Futterer/Blank a.a.O. § 573 Rn. 163).
Für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erheblich" hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1992, 361 ; WuM 1992, 46; WuM 1989, 118 ) die Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis als Kern des Eigentumsrechts im Sinne des Art. 14 hervorgehoben, wozu auch die Freiheit gehört, das Eigentum zu veräußern.
- OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92
Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität
Diese Vorschrift wird nach ihrer Stellung im Gesetz sowie ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Zweck (lebensunfähige Unternehmen aus dem Rechtsleben auszuschalten und zu verhindern, daß das Registergericht unnötigerweise Maßnahmen zur Bewirkung der Offenlegung von Jahresabschlüssen vermögensloser Gesellschaften ergreift) entsprechend vom Senat in Übereinstimmung mit der in Rechtsprechung und Schrifttum fast einhellig vertretenen Ansicht dahin verstanden, daß die Amtslöschung dadurch vermieden werden kann, daß innerhalb der, Sechsmonatsfrist entweder die Jahresabschlüsse offen gelegt werden oder von einem Beteiligten das Vorhandensein von Vermögen genügend glaubhaft gemacht wird (Senat in 20 W 403/91 vom 08.01.1992; OLG Celle WM 1992, 193 = DB 1992, 32 = GmbHR 1992, 53 =DStR 1992, 192 = EWiR 2 LöschG 1/92, 73 (Schulze-Osterloh); LG Arnsberg 9 T 2/91 GmbHR 1991, 426 ; LG Arnsberg 9 T 3/91 = WM 1991, 1930 = BB 1991, 1749 = ZIP 1991, 1215; LG Gießen GmbHR 1992, 54 = BB 1992, 35; LG Aurich BB 1992, 1102;… Scholz/Karsten Schmidt GmbHG 7. Aufl. Anh. S 60 Rn. 9, 12;… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh GmbHG 15. Aufl. Anh. S 60, 2. LöschG Rn. 8a, 8c, 8f;… Rowedder/Rasner GmbHG 2. Aufl. Anh. 60 Rn. 10a;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 13. Aufl. S 60 Rn. 17;… Roth GmbHG 2. Aufl. S 75 Anm. 8.3.2;… Bartl/Henkes/Schlarb GmbH-Recht Anh. VI S 4 LöschG Rn. 44;… Keidel/Schmatz/Stöber Registerrecht 5. Aufl. Rn. 85a;… Heller Die vermögenslose GmbH 1989, S. 97; Frey BB 1988, 1784/1786; Gustavus ZIP 1988, 1429/1434; Hagenau/Hauser BB 1989, 180/181; Streck GmbHR 1991, 407; Weilbach BB 1991, 800; Centrale für GmbH GmbHR 1991, 3 und 1992, 4/5; a.A. Baetge/Apelt DB 1988, 1709/1714;… unklar Meyer-Landrut/Miller/Niehus GmbHG S 60 Rn. 17). - LG Krefeld, 10.03.2010 - 2 S 66/09
Kündigung eines Luxusobjekts wegen wirtschaftlicher Verwertung
Der Verkauf muss nicht zwingend erforderlich sein, sondern die Dispositionsfreiheit des Vermieters über sein Eigentum ist grundsätzlich zu achten (BVerfG WuM 1992, 46). - LG Berlin, 07.11.1994 - 67 S 278/94 Als faktisches Hindernis wird allerdings auch angesehen, wenn wegen des zu befürchtenden Mindererlöses der Verkauf wirtschaftlich sinnlos erscheint (BVerfG, NJW 1989, 972 (973); NJW 1991, 3270 (3271); NJW 1992, 361 (362)).
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