Weitere Entscheidungen unten: LG Düsseldorf, 23.06.1992 | LG Köln, 29.06.1992

Rechtsprechung
   AG Köln, 30.09.1991 - 213 C 236/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7177
AG Köln, 30.09.1991 - 213 C 236/91 (https://dejure.org/1991,7177)
AG Köln, Entscheidung vom 30.09.1991 - 213 C 236/91 (https://dejure.org/1991,7177)
AG Köln, Entscheidung vom 30. September 1991 - 213 C 236/91 (https://dejure.org/1991,7177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietvertrag; Untermiete; Kündigung des Hauptmietvertrages; Herausgabepflicht des Untermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 542
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 23.06.1992 - 24 S 107/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12262
LG Düsseldorf, 23.06.1992 - 24 S 107/92 (https://dejure.org/1992,12262)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1992 - 24 S 107/92 (https://dejure.org/1992,12262)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 24 S 107/92 (https://dejure.org/1992,12262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 542
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   LG Köln, 29.06.1992 - 1 S 381/91   

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https://dejure.org/1992,11529
LG Köln, 29.06.1992 - 1 S 381/91 (https://dejure.org/1992,11529)
LG Köln, Entscheidung vom 29.06.1992 - 1 S 381/91 (https://dejure.org/1992,11529)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 1 S 381/91 (https://dejure.org/1992,11529)
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  • WuM 1992, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    bb) Eine andere Auffassung nimmt demgegenüber ein widersprüchliches Verhalten des Vermieters nicht bereits dann an, wenn der Vermieter das Entstehen eines künftigen Eigenbedarfs (als bloße Möglichkeit oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte) hätte vorhersehen können oder müssen, sondern verlangt hierfür das Vorliegen eines über die Fahrlässigkeit hinausgehenden subjektiven Elements, nämlich die "Absicht" (das "Entschlossensein"), den Wohnraum einer baldigen Eigennutzung zuzuführen, oder zumindest das (ernsthafte) "Erwägen" einer solchen Nutzung (LG Oldenburg, WuM 1998, 316; LG Münster, NJW-RR 1990, 1354, 1355; LG Mannheim, DWW 1990, 309; LG Köln, WuM 1992, 542, 543; LG Berlin, GE 1990, 255 und 493; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573 Rn. 37; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, § 573 BGB Anm. 21; wohl auch Sonnenschein, NJW 1993, 161, 168; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2014, § 573 Rn. 116; Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 11. Aufl., § 573 Rn. 53).

    (bb) Wer in solchen Fällen dem Schweigen des Vermieters in Verbindung mit dem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags einen solchen Inhalt beimessen will, verkennt bereits, dass nicht allein das Vorliegen objektiver Umstände zum Entstehen von Eigenbedarf führt; entscheidend ist vielmehr, ob diese beim Vermieter einen (ernsthaften) Selbstnutzungswunsch auslösen (vgl. LG Köln, WuM 1992, 542, 543).

  • OLG Schleswig, 24.02.1994 - 4 REMiet 3/93

    Räumung einer Mietwohnung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges;

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