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   KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92   

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KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92 (https://dejure.org/1992,2807)
KG, Entscheidung vom 10.07.1992 - 24 W 111/92 (https://dejure.org/1992,2807)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - 24 W 111/92 (https://dejure.org/1992,2807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4 § 45 Abs. 2
    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung; Gericht; Kostenverteilung; Kostenverteilungsschlüssel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1433
  • WuM 1992, 560
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    In einem anderen Verfahren hat der Senat mit Beschluß vom 1. Oktober 1990 (NJW-RR 1991, 1169 = ZMR 1991, 404 = DWE 1992, 29 = WuM 1991, 366) die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, daß die Eigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Lasten und Kosten dahingehend verpflichtet sind, daß entgegen § 10 der Gemeinschaftsordnung nicht die Miteigentumsanteile, sondern die Wohn-/Nutzflächen der Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten maßgebend seien.

    Erst durch den rechtskräftigen Beschluß des Senats vom 1. Oktober 1990 (24 W 184/90) sind die widerstrebenden Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Lasten und Kosten dahingehend verpflichtet worden, daß entgegen § 10 der Teilungserklärung vom 18. August 1980 nicht die Miteigentumsanteile, sondern die Wohn-/Nutzflächen der Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten maßgebend sind.

    Hier besteht allenfalls ein Änderungsanspruch, wobei im Interesse der Rechtssicherheit in der Gemeinschaft ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 365; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).

    Vor der rechtskräftigen Änderung des Kostenschlüssels sind die Miteigentumsanteile maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716; NJW-RR 1992, 342 ; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Nach feststehender und allgemein anerkannter Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1958, 263 = NJW 1958, 2116; OLG Celle Rechtspfleger 1974, 267; BGH NJW 1976, 1976) hat das Wohnungseigentumsgesetz bewußt kein bestimmtes Verhältnis zwischen dem Sondereigentum und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil vorgeschrieben, also insbesondere auch keine Entsprechung zwischen dem Wert der einzelnen Wohnungen und dem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum verlangt.

    Wie dagegen das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung überlassen, wobei zwischen den Begründungsformen nach § 3 einerseits und § 8 WEG andererseits kein Unterschied besteht (BGH NJW 1976, 1976 befaßte sich mit einer Teilungserklärung gemäß § 8 WEG ).

  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Vor der rechtskräftigen Änderung des Kostenschlüssels sind die Miteigentumsanteile maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716; NJW-RR 1992, 342 ; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).

    Denkbar sind allenfalls einstweilige Anordnungen in dem Änderungsverfahren (vgl. den Hinweis BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343 a.E.), die für die hiesige Wohnanlage im Änderungsverfahren jedoch nicht ergangen sind.

  • BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58
    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Nach feststehender und allgemein anerkannter Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1958, 263 = NJW 1958, 2116; OLG Celle Rechtspfleger 1974, 267; BGH NJW 1976, 1976) hat das Wohnungseigentumsgesetz bewußt kein bestimmtes Verhältnis zwischen dem Sondereigentum und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil vorgeschrieben, also insbesondere auch keine Entsprechung zwischen dem Wert der einzelnen Wohnungen und dem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum verlangt.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Falls die Teilungserklärung dies vorsieht, kann dies unter besonderen Voraussetzungen durch Mehrheitsbeschluß erfolgen (vgl. BGHZ 95, 137 ), was im vorliegenden Fall jedoch nicht vorgesehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 3 W 32/85

    Wohnungseigentümer; Zustimmungsverpflichtung; Teilungserklärung;

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Denn die in der Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1493 ; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837 ; so auch schon der nicht veröffentlichte Senatsbeschluß vom 12. Juli 1989 - 24 W 6689/88).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Vor der rechtskräftigen Änderung des Kostenschlüssels sind die Miteigentumsanteile maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716; NJW-RR 1992, 342 ; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1b Z 35/89
    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Denn die in der Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1493 ; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837 ; so auch schon der nicht veröffentlichte Senatsbeschluß vom 12. Juli 1989 - 24 W 6689/88).
  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
    Hier besteht allenfalls ein Änderungsanspruch, wobei im Interesse der Rechtssicherheit in der Gemeinschaft ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 365; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    a) Zwar ist anerkannt, daß ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2837, 2838; OLG Karlsruhe WuM 1987, 236 [OLG Karlsruhe 31.01.1987 - 11 W 133/86]; BayObLG NJW-RR 1987, 714 ff [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; KG ZMR 1992, 509, 510) oder der gesetzlichen Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343) bestehen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

    b) Die Rechtsprechung vertritt dabei jedoch, soweit ersichtlich, einhellig die Auffassung, daß nur ein Anspruch auf Änderung bestehe, diese danach erst mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung vollzogen sei (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716 [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; 1992, 342, 343; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; KG ZMR 1992, 509, 510).

    Konsequent wird deshalb die einredeweise Geltendmachung eines Änderungsanspruchs im Beschlußanfechtungsverfahren nicht zugelassen, weil die Gemeinschaftsordnung gelte, solange sie nicht durch Vereinbarung oder durch eine die Zustimmung Einzelner ersetzende gerichtliche Entscheidung wirksam abgeändert sei (BayObLG DWE 1985, 56, 57; BayObLG NJW-RR 1990, 1483 [BayObLG 06.07.1990 - 1a BReg Z 30/90]; KG ZMR 1992, 509, 510).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304; KG WuM 1992, 560; Briesemeister FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304; Kammergericht WuM 1992, 560; Briesemeister, FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zu Instandsetzungskosten für Fenster im

    Denn selbst wenn ein solcher Anspruch bestünde, könnte er nicht einredeweise für die Zeit vor Abschluss dieser Vereinbarung geltend gemacht werden (KG WuM 1992, 560).
  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

    Solange der in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter festgelegte Kostenverteilungsschlüssel nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer oder durch eine sie ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung abgeändert worden ist, können die Antragsteller Beschlüsse über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung nicht mit der Behauptung einer Unbilligkeit des bisherigen Verteilungsschlüssels anfechten (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1493 ; Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 1989 - 24 W 6689/88 -, nicht veröffentlicht, und 10. Juli 1992 - 24 W 111/92 -, OLGZ 1993, 47 = NJW-RR 1992, 1433 = WE 1992, 342 = ZMR 1992, 509 ).
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu Kosten der Warmwasserversorgung bei

    Der Anspruch auf Abänderung bewirkt noch nicht die Änderung selbst (Senat vom 23.8.2006, 34 Wx 90/06; KG WuM 1992, 560).
  • OLG Stuttgart, 11.01.1994 - 8 W 611/93

    Zulässigkeit der Mitwirkung von insgesamt zwei Richtern auf Probe oder Richtern

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  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche

    Dies erscheint allerdings bereits deshalb zweifelhaft, weil die in der Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist; ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304, 312; KG WuM 1992, 560; Briesemeister FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.11.2001 - 16 Wx 221/01

    Wohnungsrecht: Verteilung der Kosten, Lasten und Nutzungen des

    Unabhängig davon, dass die Beteiligten zu 1) eine Abänderung vorliegend nicht verlangen, könnte der bloße Anspruch auf Änderung des Kostenschlüssels vor rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung auch nicht einredeweise im vorliegenden Verfahren geltend gemacht werden (vgl. KG WuM 1992, 560, 561; auch OLG Celle, WuM 1998, 180, 181).
  • OLG Hamburg, 15.03.2001 - 2 Wx 88/97

    Einredeweise Geltendmachung eines Anspruchs auf Änderung der Teilungserklärung

    Indessen betreffen - soweit dem Senat ersichtlich - alle jene Entscheidungen lediglich solche im Zusammenhang mit der Beurteilung der Angemessenheit streitiger Kostenverteilungsschlüssel (vgl. BGHZ 130, 304, 312 = BGH NJW 1995, 2791; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837;KG ZMR 1992, 509; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. August 1996, 2 Wx 42/95).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 59/96

    Anspruch auf Änderung der Kostentragung bei Verteilung der Lasten und Kosten des

  • OLG Köln, 15.07.1996 - 16 Wx 100/96
  • BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 119/96

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Rechtsmittels - Anfechtung des

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

  • BayObLG, 08.01.1998 - 2Z BR 102/97

    Auslegung der Regelung einer Gemeinschaftsordnung über die Kostenverteilung nach

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96

    Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche

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