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   BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92   

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https://dejure.org/1992,2716
BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92 (https://dejure.org/1992,2716)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 2Z BR 83/92 (https://dejure.org/1992,2716)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 2Z BR 83/92 (https://dejure.org/1992,2716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 149
  • WuM 1992, 703
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92
    Durch die Hauptsacheerledigung ist die mit der Beschwerde angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts insoweit gegenstandslos und die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin unzulässig geworden, weil sie nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BGHZ 86, 393/395).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92
    Weil die Wohnungseigentümer durch Vereinbarung die Zweckbestimmung hätten abändern können, verstößt der Eigentümerbeschluss nicht gegen eine Rechtsvorschrift, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann (§ 23 Abs. 4 WEG ; BGHZ 54, 65/69).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92
    Aus Rechtsgründen kann auch nicht beanstandet werden, dass das Landgericht eine Nutzung der Wohnung als Blumenladen mit Zeitungsverkauf als störender angesehen hat, als eine Nutzung als Wohnung (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720).
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92
    Der Beschluss des Landgerichts vom 11.10.1990, durch den der Antrag abgewiesen wurde, ist durch Beschluss des Senats vom 30.1.1991 (NJW-RR 1991, 849 ) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen worden.
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1998 - 4 W 183/96

    Nutzung und Zweckbestimmung eines in der Teilungserklärung als Fahrradkeller

    Es ist daher anerkannten Rechts, daß die Bezeichnung eines Sondereigentums, Teileigentums oder gemeinschaftlichen Eigentums mit einem zweckbestimmenden Zusatz in der Teilungserklärung in der Regel als eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter aufzufassen ist (vgl. BayObLG ZMR 1988, 436 f.; BayObLG NJW-RR 1993, 149; OLG Düsseldorf. NJW-RR 1997, 1306 f.; BayObLG WuM 1998, 380 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 10 Rnr. 44 und Rnr. 72).
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96

    Gebrauchsregelung

    Eine Erledigung der Hauptsache durch den Eigentümerbeschluß vom 4.7.1996 käme aber nur dann in Betracht, wenn dieser Beschluß bestandskräftig geworden wäre (vgl. BayObLG WuM 1992, 703 ; 1993, 291, 292).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Darüber hinaus ergeben sich Schranken der positiven Befugnisse eines jeden Wohnungseigentümers aus der Teilungserklärung selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 149).
  • KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93

    Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?

    Die Bezeichnung des Sondereigentums in der Teilungserklärung als "Wohnung" enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, die dahin auszulegen ist, daß jede Nutzung ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung zu Wohnzwecken verbunden sind (BayObLG MDR 1994, 582; NJW-RR 1993, 149).
  • KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07

    Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als "Gewerbewohnung"

    Aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1993, 149), dem ein Sachverhalt zugrunde lag, in welchem eine Sondereigentumseinheit in der Teilungserklärung ausdrücklich als Wohnung bezeichnet worden war, die Wohnungseigentümer indes einen Eigentümerbeschluss des Inhalts getroffen hatten, dass sie mit einer Nutzung der Wohnung als Blumenladen einverstanden sind, ergibt sich nichts gegenteiliges.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Der Antragsgegner als Gegenantragsteller kann nach Veräußerung der Eigentumswohnung kein weiter bestehendes schützenswertes Interesse mehr daran haben, dass der Antragsteller eine bestimmte Nutzung der Teilflächen im ... OG unterlässt und die zur Ermöglichung dieser Nutzung angebrachten Türen entfernt bzw. geöffnet hält (vgl. auch die in der Verfügung des Senats vom 02.04.2004 zitierten Entscheidungen BayObLG WuM 1992, 703; WuM 1994, 573; vgl. etwa auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 12).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 20 W 45/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Eintritt der Erledigung der Hauptsache; Prüfung der

    Die Rechtslage ist im Hinblick auf die Erledigung vergleichbar dem Fall, dass die Wohnungseigentümer während eines Verfahrens, dessen Gegenstand ein Antrag ist, einem Wohnungseigentümer eine zweckbestimmungswidrige Nutzung seiner Wohnung zu untersagen, diese Nutzung durch einen bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss genehmigen (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 149).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Die Bezeichnung als Wohnung in Teilungsvertrag oder Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan ist eine Zweckbestimmung, die eine andere Nutzung nur zuläßt, soweit sie die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr stört oder beeinträchtigt als das Wohnen (BayObLG WuM 1992, 703 ); es ist sinnvoll, eine abweichende Nutzung von vornherein an die Einwilligung des Verwalters oder der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu knüpfen.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98

    Verbindlichkeit einer Ersatzvereinbarung

    Nichtig und damit ohne Bindungswirkung sind solche Beschlussfassungen nur, soweit sie gegen unverzichtbare Rechtsvorschriften verstoßen (vgl. BGHZ 54, 65, 69; WE 1995, 183, 184; NJW 1995, 2036 ; BayObLG NJW-RR 1993, 149, 150; WE 1993, 341, 342) oder in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreifen (BGH NJW 1995, 2036 ; BayOblG NJW-RR 1987, 329; Senat MittRhNotK 1996, 261), insbesondere auf Änderung der Eigentumsverhältnisse gerichtet sind (Senatsbeschluss vom 29.10.1997 - 3 Wx 389/97).
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 7/94

    Belegung einer Eigentumswohnung mit Aussiedlern

    a) Die Bezeichnung des Wohnungseigentums der Antragsgegner in der Teilungserklärung als »Wohnung« ist als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen (BayObLG NJW-RR 1993, 149 ).
  • BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96

    Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung

  • BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 117/92

    Verpflichtung der Verwalterin einer Wohnanlage zum Anstelleung und Betreiben der

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 110/95

    Beschränkung einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Wohnung durch die

  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 65/95

    Erledigung der Hauptsache, wenn der Vollzug eines angefochtenen

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