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   BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91   

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https://dejure.org/1991,4503
BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91 (https://dejure.org/1991,4503)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91 (https://dejure.org/1991,4503)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 1991 - BReg. 2 Z 99/91 (https://dejure.org/1991,4503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 190
  • WuM 1992, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Der Feststellungsantrag kann zur Ungültigerklärung führen, da zwischen der Feststellung der Nichtigkeit (bzw. des Nichtzustandekommens eines Eigentümerbeschlusses) und der Ungültigerklärung sachlich kein wesentlicher Unterschied besteht (vgl. BayObLGZ 1986, 444/447).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Denn sie hat das Rechtsmittel auch im eigenen Interesse eingelegt (vgl. zur Kostentragungspflicht des Verwalters BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG WE 1987, 57; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Der Antragsteller hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt, da sich der Beschlußgegenstand aus der Einladung nicht ergab und die Versammlungsniederschrift dem Antragsteller erst nach Fristablauf am 13.11.1989 zugegangen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 13 ff; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/150; OLG Frankfurt WuM 1990, 461).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    (1) Die Feststellung, ob ein Eigentümerbeschluß zustandegekommen ist und welchen Inhalt er hat, ist ebenso wie die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen grundsätzlich Sache des Tatrichters; das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, überprüfen (BayObLG WE 1991, 289 f. m.w.Nachw.; a.A. OLG Stuttgart WuM 1991, 414).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90

    Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Der Antragsteller hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt, da sich der Beschlußgegenstand aus der Einladung nicht ergab und die Versammlungsniederschrift dem Antragsteller erst nach Fristablauf am 13.11.1989 zugegangen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 13 ff; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/150; OLG Frankfurt WuM 1990, 461).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79
    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Denn sie hat das Rechtsmittel auch im eigenen Interesse eingelegt (vgl. zur Kostentragungspflicht des Verwalters BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG WE 1987, 57; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Der Antragsteller hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt, da sich der Beschlußgegenstand aus der Einladung nicht ergab und die Versammlungsniederschrift dem Antragsteller erst nach Fristablauf am 13.11.1989 zugegangen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 13 ff; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/150; OLG Frankfurt WuM 1990, 461).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
    Denn sie hat das Rechtsmittel auch im eigenen Interesse eingelegt (vgl. zur Kostentragungspflicht des Verwalters BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG WE 1987, 57; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Da einer der anerkannten Ausnahmefälle hier augenscheinlich nicht gegeben ist und auf die Beschlüsse der Eigentümerversammlung die allgemeinen Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen Anwendung finden (vgl. nur BayObLG WuM 1992, 90, 91; Niedenführ/Schulze, WEG , 4. Auflage 1997, § 23 Rdn. 4), kann dem Schweigen der Eigentümer kein Erklärungswert beigemessen werden.
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

    Für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (BayObLG WuM 1992, 90).
  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

    Die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen ist dem Tatrichter vorbehalten und von dem Rechtsbeschwerdegericht nach § 27 FGG deshalb nur eingeschränkt auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLG WuM 1992, 90; BayObLGZ 1985, 171, 175).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der

    Insbesondere hat es berücksichtigt, dass Wohnungseigentümer-Beschlüsse nach ihrem objektiven Erklärungswert zu interpretieren sind (BayObLG WuM 1992, 90 - Niederführ/Schulze a.a.O. § 23 Rn 4 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

    Insbesondere hat es berücksichtigt, dass Wohnungseigentümer-Beschlüsse nach ihrem objektiven Erklärungswert zu interpretieren sind (BayObLG WuM 1992, 90 - Niederführ/Schulze a.a.O. § 23 Rn 4 m.w.N.).
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