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   OLG Düsseldorf, 29.04.1993 - 10 U 179/92   

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OLG Düsseldorf, 29.04.1993 - 10 U 179/92 (https://dejure.org/1993,7568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.1993 - 10 U 179/92 (https://dejure.org/1993,7568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 1993 - 10 U 179/92 (https://dejure.org/1993,7568)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WuM 1993, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2010 - 24 U 32/10

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Zustimmung des Vermieters zu einer

    Zwar ist ein Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, einer Untervermietung zuzustimmen (§ 540 Abs. 1 BGB), so dass eine Verweigerung keine Schadensersatzpflicht des Vermieters auslöst, weil er keine Pflichtverletzung begeht (vgl. Senat, ZMR 2010, 755 - Beschl. v. 26.11.2009, I-24 U 91/09 - OLG Düsseldorf WuM 1993, 399).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 91/09

    Ansprüche des Hauptvermieters gegen den Untervermieter nach Beendigung des

    Eine Verweigerung löst keine Schadensersatzpflicht des Vermieters aus, denn er begeht keine Pflichtverletzung (OLG Düsseldorf WuM 1993, 399; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 1208 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.04.2008 - 30 U 120/07

    Zulässigkeit übergabeabhängiger Laufzeitklauseln

    Ein Schadensersatzanspruch folgt aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis grundsätzlich nicht (OLG Düsseldorf, WuM 1993, 399).
  • LG Kassel, 20.08.2015 - 11 O 4173/15

    Geschäftsflächen in Fachmarktzentren: Betriebspflichtklausel ist üblich!

    Denn steht dem Mieter - entweder aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aber nach § 553 BGB - ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung zu, kann er bei Verweigerung der Erlaubnis nur die gerichtliche Durchsetzung seines Anspruches verfolgen oder aber die Kündigung nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB aussprechen (OLG Hamm, Urt. v. 18.04.2008, Az.: 30 U 120/07, ibr-online; OLG Düsseldorf, WuM 1993, 399; MüKo/Bieber, BGB, 6. Auflage 2012, § 540 Rdn. 17).
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