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   BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93   

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BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93 (https://dejure.org/1993,9277)
BayObLG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 2Z BR 50/93 (https://dejure.org/1993,9277)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 2Z BR 50/93 (https://dejure.org/1993,9277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 335
  • WuM 1993, 490
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Schleswig, 17.05.2006 - 2 W 198/05

    Verbindlichkeit der Bezeichnung "Keller" in einer Teilungserklärung

    Dabei gilt nach herrschender Meinung, mit der sich das Landgericht nicht befasst hat, eine typisierende - also nicht auf die Beeinträchtigungen im konkreten Fall abgestellte - Betrachtungsweise (vgl. zur Nutzung eines Kellers als Wohnung: BayObLG WE 1993, 348, 349; ZMR 1993, 530, 531; WE 1998, 398; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; Weitnauer/Lüke, a.a.O. § 15 Rn. 13 und 14 Stichwort "Keller"; Palandt/Bassenge, WEG, 65. Aufl., § 15 Rn. 14, 17; vgl. ferner zur Nutzung eines Ladens als Gaststätte o.ä.: OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122; BayObLG ZMR 1993, 427).
  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 146/97

    Zweckbestimmung und Nutzung eines Teileigentums

    Wird ein Raum nach diesen Grundsätzen von einem Wohnungseigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungseigentümer Unterlassung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB , § 15 Abs. 3 WEG verlangen (BayObLG WuM 1993, 490 ).

    Bei der Anbringung von Sanitäreinrichtungen und eines Briefkastens handelt es sich um den Beginn einer Nutzung als Wohnung (BayObLG WuM 1993, 490 ).

    Zu Recht haben die Vorinstanzen die Antragsgegnerin daher verpflichtet, die Anschlüsse der im Sondereigentum der Antragsgegnerin angebrachten Sanitäreinrichtungen von den Zu- und Ableitungen zu trennen und den am gemeinschaftlichen Eigentum angebrachten Briefkasten zu entfernen (vgl. dazu BayObLG WuM 1993, 490 ).

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum nach diesen Grundsätzen zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; ZMR 2000, 234).
  • OLG Hamburg, 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

    Keine Nutzung von Abstellraum und Garage zu Wohnzwecken

    Ob der Anschluß von Sanitäreinrichtungen im zum Badezimmer umfunktionierten Abstellraum bereits den Beginn einer Nutzung zu Wohnzwecken darstellt, wie der Antragsteller unter Berufung auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1993, 530) meint, kann offen bleiben, dann der Antragsteller hat die Entfernung der Sanitärobjekte nicht verlangt.
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.).

    Es genügt, daß mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.).

  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07

    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in

    § 267 ZPO ist analog im Wohnungseigentumsverfahren anzuwenden (BayObLG WuM 1993, 490), das, wie hier, noch den Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt (§ 62 Abs. 1 WEG n. F.).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum,

    Dies ist nach einer typisierenden, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen, wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG WuM 1993, 490 ; WuM 1994, 292 f.).

    Nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen kommt nämlich auch eine Art der Nutzung in Betracht, die der typischen Nutzungsart nicht entspricht, sofern nur andere Wohnungseigentümer nicht mehr gestört oder beeinträchtigt werden (BayObLG WuM 1993, 490 f.).

  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 BGB verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WuM 1993, 490; ZMR 2000, 53).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01

    Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Vermietung eines Teileigentums an eine

    Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Wird ein Teileigentum im Sinn dieser Grundsätze zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und st. Rspr. den Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234).
  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

  • OLG Hamburg, 14.03.2005 - 2 Wx 19/05

    Verweigerung der Zustimmung zur Ausübung der Prostitution durch den Verwalter

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98

    Beginn der Nutzung eines in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten

  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00

    Auslegung mehrdeutiger Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2002 - 3 Wx 64/02

    Betrieb einer Kindertagesstätte in als Ladenfläche ausgewiesenem Sondereigentum

  • BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97

    Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 67/99

    Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als

  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 79/94

    Fehlende Ermächtigung eines Verwalter im Wohnungseigentumsverfahren

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