Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4420
BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93 (https://dejure.org/1993,4420)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1993 - 2Z BR 27/93 (https://dejure.org/1993,4420)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 2Z BR 27/93 (https://dejure.org/1993,4420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen; Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten; Einordnung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses als rechtsmissbräuchlich; Zweifel an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 335
  • WuM 1993, 564
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auch können zur Bestimmung der Beschwer noch vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle herangezogen werden; einen Geschäftswert oder eine Beschwer von nur 800 DM hat der Senat in solchen Fällen noch nicht angenommen (vgl. Beschluß vom 11.9.1985 BReg. 2Z 63/85 - Geschäftswert von 1.000 DM für das Verlangen, eine Markise zu beseitigen; Beschluß vom 30.5.1990 BReg. 2Z 57/90 - Geschäftswert von 2.000 DM für das Verlangen, eine Funkantenne zu beseitigen; Beschluß vom 14.11.1992 2Z BR 123/93 - Geschäftswert von 5.000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den die Beseitigung von zwei Außenrolläden angeordnet wurde, »da es an konkreten, in Geld meßbaren Anhaltspunkten weitgehend fehlt«; Beschluß vom 9.6.1993 2Z BR 27/93 - Geschäftswert von 5.000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem der Umbau eines Fensters in eine Tür genehmigt worden war).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

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  • BayObLG, 14.05.2003 - 2Z BR 30/03

    Anspruch auf Beseitigung einer Balkonverglasung und Hinweis auf Bezugsfälle

    Von der fehlenden Vergleichbarkeit abgesehen gibt es im Übrigen keine Gleichheit im Unrecht (BayObLG WuM 1993, 564; Beschluss des Senats vom 17.4.2003 - 2Z BR 26/03).
  • BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02

    Folgen der rechtskräftigen Abweisung eines Antrags auf Ungültigerklärung des

    Denn zum einen liegt es eher fern, diese Maßnahmen als in gleichem Maße gewichtig und beeinträchtigend wie den Bau der Pergola anzusehen, zum anderen gibt es keine Gleichheit im Unrecht (BayObLG WuM 1993, 564; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 21 WEG Rn. 7; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 25 Rn. 164; Staudinger/Bub WEG § 21 Rn. 73).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

    Auch können zur Bestimmung der Beschwer noch vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle herangezogen werden; einen Geschäftswert oder eine Beschwer von nur 800 DM hat der Senat in solchen Fällen noch nicht angenommen (Beschluß vom 30.5.1990 BReg. 2Z 57/90 - Geschäftswert von 2000 DM für das Verlangen, eine Funkantenne zu beseitigen; Beschluß vom 14.11.1992 2Z BR 123/93 - Geschäftswert von 5000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den die Beseitigung von zwei Außenrolläden angeordnet wurde, "da es an konkreten, in Geld meßbaren Anhaltspunkten weitgehend fehlt"; Beschluß vom 9.6.1993 2Z BR 27/93 - Geschäftswert von 5000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem der Umbau eines Fensters in eine Tür genehmigt worden war).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 26/03

    Anspruch auf Beseitigung einer Balkonverglasung und Hinweis auf Bezugsfälle

    Von der fehlenden Vergleichbarkeit abgesehen gibt es im Übrigen keine Gleichheit im Unrecht (BayObLG WuM 1993, 564; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 21 WEG Rn. 7; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 25 Rn. 164; Staudinger/Bub WEG § 21 Rn. 73).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 67/99

    Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als

    Der Fall ist durchaus dem vom Senat am 9.6.1993 (WuM 1993, 564 f.) entschiedenen Fall vergleichbar.
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