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   BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92   

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https://dejure.org/1993,5906
BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92 (https://dejure.org/1993,5906)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 2Z BR 121/92 (https://dejure.org/1993,5906)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 2Z BR 121/92 (https://dejure.org/1993,5906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten Sondereigentums unter Beachtung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung; Rechtmäßigkeit der Nutzung des Sondereigentums eines Wohnungeigentümers als Videothek außerhalb der allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1993, 697
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

    Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum

    Es handelt sich um eine die Nutzung des Sondereigentums der Klägerin einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gem. § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG, die der Nutzung des Dachgeschosses als Wohnung entgegensteht (vgl. BayObLG WuM 1993, 697, 699; NJW-RR 1994, 527, 528; 1996, 463; OLG Düsseldorf, ZfIR 2000, 296, 297; Pick in Bärman/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 13 Rdn. 48, 51; Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 15 Rdn. 5; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 16; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 13 f).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 88/97

    Vorrang der Nutzungsbestimmung in Gemeinschaftsordnung gegenüber

    In dieser Bezeichnung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699 und ZMR 1993, 427, jeweils m.w.N.).

    Die Genehmigung eines Gewerbes innerhalb einer Wohnung wird oft einen größeren Eingriff in das Gemeinschaftsverhältnis bedeuten als die Genehmigung eines nicht an die allgemeinen Ladenschlußzeiten gebundenen Gewerbes in einem Laden (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699).

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem

    In dieser Beschreibung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senat und vieler Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG WuM 1993, 697, 698 f. m.w.Nachw. , speziell zur Bezeichnung als "Hobbyräume" BayObLG NJW-RR 1991, 139 und 140; MittBayNot 1991, 220) eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.

    Darauf, was der Urkundsnotar mit den Vollmachten bezweckte oder welchen Inhalt er ihnen beilegte, kommt es bei der hier gebotenen objektiven Auslegung nicht an (vgl. BayObLG WuM 1993, 697; 699 m.weit.Nachw.); eine Vernehmung des Notars als Zeuge war somit nicht geboten.

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

    Dies ist bei der hier gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise durch die Nutzung als Wohnung der Fall (vgl. zum Ganzen BayObLG WuM 1993, 697 ff. m.w.Nachw., WuM 1994, 292 f.).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    In dieser Bezeichnung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und vieler Oberlandesgerichte eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (BayObLG WuM 1993, 697/699 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Bei der gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699 f.; BayObLG NZM 1999, 80/81) kommt es nicht darauf an, ob der Betrieb in der Wohnanlage selbst wahrnehmbar ist oder nicht.
  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    (1) Maßgebend für die Zweckbestimmung und die zulässige Nutzung der Räume sind die ins Grundbuch übernommenen Angaben der Teilungserklärung, die ebenso wie die Gemeinschaftsordnung nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen ist; darauf, welche Absichten der Verfasser mit seinen Formulierungen verfolgt hat oder aus welchem Grund die Räume als "nicht zu Wohnzwecken dienend" bezeichnet wurden, kommt es nicht an (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96

    Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von

    Darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (BayObLG WuM 1993, 697, 699 m.w.N.; BayObLG WuM 1995, 498, 499).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Das Landgericht stellt ohne Rechtsfehler fest, daß diese Tätigkeit jedenfalls nicht mehr stört oder beeinträchtigt, als der Betrieb eines typischen Ladengeschäfts; damit ist sie von den übrigen Wohnungs- und Teileigentümern hinzunehmen (vgl. BayObLG WuM 1993, 697, 699 m.w.N.; Weitnauer/Lücke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Bei der Bestimmung, was ein "normaler Laden" ist, also bei der Auslegung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Zweckbestimmung sind aber der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1983, 73/79; BayObLGZ WuM 1993, 697/698; KG NJW-RR 1989, 140; KG WuM 1990, 317/318; vgl. auch Weitnauer WEG 7. Aufl. § 14 Rn. 3); aus ihnen kann sich ergeben, daß die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auch eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung oder der Beschaffenheit hält, nicht hinnehmen müssen.
  • OLG Köln, 02.05.2006 - 16 Wx 38/06

    Verlängerung der Verwalterbestellung bei Korrektur früherer Abrechnungsfehler

  • BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 81/98

    Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97

    Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen

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