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   KG, 18.08.1993 - 24 W 1386/93   

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https://dejure.org/1993,10157
KG, 18.08.1993 - 24 W 1386/93 (https://dejure.org/1993,10157)
KG, Entscheidung vom 18.08.1993 - 24 W 1386/93 (https://dejure.org/1993,10157)
KG, Entscheidung vom 18. August 1993 - 24 W 1386/93 (https://dejure.org/1993,10157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung von Eigentümerbeschlüssen wegen Protokollierungsmängeln; Weitere als die gesetzlichen Formerfordnisse in der Teilungserklärung; Voraussetzung für die Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Protokollierung als Gültigkeitsvoraussetzung eines Beschlusses; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1993, 709
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.04.1978 - 15 W 117/76
    Auszug aus KG, 18.08.1993 - 24 W 1386/93
    So wird beispielsweise für § 23 Abs. 3 WEG angenommen, daß dieser auch ohne ausdrückliche Regelung aus Gründen des Minderheitenschutzes unabdingbar ist (BayObLG 1980, 331 = DWE 1981, 55; OLG Hamm OLGZ 1978, 292).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Das vorlegende Gericht ist in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (WuM 1993, 709) der Auffassung, die in § 14 Abs. 8 der Teilungserklärung enthaltene Regelung über die Protokollierung gefaßter Beschlüsse sei dahin auszulegen, daß sie keine Gültigkeitsvoraussetzungen für die gefaßten Beschlüsse enthielten, so daß auch ein Verstoß gegen die vorgesehene Form des Protokolls (Unterschrift des Verwalters und von zwei durch die Eigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer) kein Anfechtungsgrund sei.

    Nach der Ansicht des vorlegenden Oberlandesgerichts, des Kammergerichts (WuM 1993, 709) und von Wangemann (aaO. Rdn. C 303) soll dies auch für den Verstoß gegen eine vom Gesetz abweichend vereinbarte Regelung über die Protokollierung gelten.

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist keine Verfahrensvoraussetzung, sondern eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist (BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211; KG WuM 1993, 709; WE 1996, 233; Staudinger/Wenzel § 43 WEG Rdn. 42; a.A. Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl. § 43 Rdn. 50).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Das vorlegende Gericht ist in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (WuM 1993, 709) der Auffassung, die in § 14 Abs. 8 der Teilungserklärung enthaltene Regelung über die Protokollierung gefaßter Beschlüsse sei dahin auszulegen, daß sie keine Gültigkeitsvoraussetzungen für die gefaßten Beschlüsse enthielten, so daß auch ein Verstoß gegen die vorgesehene Form des Protokolls (Unterschrift des Verwalters und von zwei durch die Eigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer) kein Anfechtungsgrund sei.
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