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   BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93   

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BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93 (https://dejure.org/1993,1440)
BayObLG, Entscheidung vom 16.09.1993 - 2Z BR 91/93 (https://dejure.org/1993,1440)
BayObLG, Entscheidung vom 16. September 1993 - 2Z BR 91/93 (https://dejure.org/1993,1440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Warmwasserversorgung; Möglichkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Voraussetzungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 145
  • WuM 1993, 753
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Ob das der Fall ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage nach den Grundsätzen beurteilt werden, welche die Rechtsprechung im Hinblick auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 HeizkostenV zur Verbrauchserfassung für die Wärme- und Warmwasserversorgung entwickelt hat (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1994, 145, 146; KG, NJW-RR 1993, 468; ZMR 1996, 282, 283; OLG Köln, WuM 1998, 621; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 128; Niedenführ/Schulze, aaO, HeizkostenV Rdn. 11; auch BGH, Urt. v. 30. Januar 1991, VIII ZR 361/89, NJW-RR 1991, 647, 649).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Zwar hat das Amtsgericht W. in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1989 der Klägerin nicht - wozu es in der Lage gewesen wäre - unmittelbar Prozeßführungsbefugnis erteilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145; KG NJW-RR 1993, 468: Danach ist ein - hier gestellter - Antrag auf Ungültigerklärung des die gewünschte Maßnahme versagenden Eigentümerbeschlusses und auf Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft dahin zu verstehen, daß die gerichtliche Ersetzung der abgelehnten Entscheidung begehrt wird; vgl. auch Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rn. 89; Lüke, in: Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Ein solcher Antrag ist zulässig (vgl. Senat FGPrax 1995, 98 = NJW-RR 1995, 465; BayObLG NJW-RR 1994, 145 = WuM 1993, 753; KG OLGZ 1993, 308 = NJW-RR 1993, 468).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

    Ob der Kostenaufwand im Sinn der genannten Vorschriften unverhältnismäßig hoch ist, ist zu beurteilen aufgrund eines Vergleichs der Kosten für die Installation der Messgeräte sowie des Mess- und Abrechnungsaufwands mit der möglichen Einsparung von Energiekosten (BGH NJW-RR 1991, 647; BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; OLG Köln WuM 1998, 621).

    Auszugehen ist dabei nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 145; ebenso: KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621) von einem Vergleichszeitraum von zehn Jahren.

    Dass das Landgericht dabei entsprechend der Vorgabe in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV von 15 % des Abrechnungsbetrags ausgegangen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621).

  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Nach der Rechtsprechung der Obergerichte liegt der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen gesprochen werden kann, welche einer Einsparung von Energiekosten dienen, bei etwa 10 Jahren (KG ZMR 1996, 282: Vollwärmeschutz; BGHZ 156, 193; BayObLG WuM 1993, 753; KG OLGZ 1993, 308; jeweils für Einbau von Messgeräten für den Warmwasserverbrauch).
  • OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98

    Grobe Unbilligkeit des Verteilungsschlüssels der Wasserabrechnung

    Denn die Einführung von Wasseruhren, verbunden mit einer entsprechenden Abrechnungsregelung, ist dann unverhältnismäßig, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145 m.w.N.; KG NJW-RR 93, 468).

    Dem stehen potentiell einzusparende Energiekosten für den 10Jahres-Zeitraum in Höhe von rund 15.500,-- DM gegenüber, wenn man die von dem Beteiligten zu 8. zugrunde gelegten Zahlen zum Energieverbrauch zugrunde legt und die übliche Einsparquote von 15 % ansetzt (zum Ansatz von 15 % Einsparung: BayObLG, NJW-RR 94, 145, 146; KG, NJW-RR 93, 468).

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

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  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Dass außergewöhnliche Umstände es ausnahmsweise rechtfertigen, einen Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Teilungserklärung zu verpflichten, wenn ein Festhalten an einer alten Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheint - wobei ein strenger Maßstab anzuwenden ist - ist seit längerem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (vgl. BGHZ 95, 137; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791, 2793 = MDR 1995, 1112 = FGPrax 1995, 194; BayObLGZ 1987, 66,69; NJW-RR 1994, 145; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Weitnauer, § 3 Rn 101 f, § 10 Rn 52 f; Staudinger / Kreuzer § 10 Rn 84 ff), Dies hat der BGH gerade auch für einen Fall des Gründungsmangels - ebenfalls Räume unter dem Dach betreffend - ausgesprochen (BGHZ 130, 159 = MDR 1996, 139 = NJW 1995, 2851, 2853f).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 164/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Verpflichtungsantrag zur Einhaltung der

    Dabei geht die obergerichtliche Rechtsprechung, die das Landgericht bereits seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, von einem Zeitraum von zehn Jahren aus, für den die zu erwartende Energieeinsparung zu berechnen sei (BayObLG -Beschluss vom 16.09.1993, 2 Z BR 91/93- NJW-RR 1994, 145; KG -Beschluss vom 30.11.1992, 24 W 3802/92- NJW-RR 1993, 468; ebenso Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 128, Seite 519; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., Anmerkungen zur HeizkostenV, Rdnr. 11).

    Ebenso anerkannt ist, dass die in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV im Fall der nicht verbrauchsmäßigen Abrechnung dem Nutzer eingeräumte Kürzungsquote von 15 % auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV für die Berechnung der zu erwartenden Energieeinsparung maßgeblich ist (BayObLG NJW-RR 1994, 145, 146; KG NJW-RR 1993, 468; Lammel, aaO., § 11 Rdnr. 19; Niedenführ/Schulze, aaO. Rdnr. 8).

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

  • AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02

    Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

  • OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06

    Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden

  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 110/10

    Wohnungseigentümer können die Umstellung der Betriebskostenabrechnung auf

  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 59/96

    Anspruch auf Änderung der Kostentragung bei Verteilung der Lasten und Kosten des

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 101/10

    Einbau von Wasserzählern: Ermessensentscheidung !

  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 87/95

    Einstellung von Ausgaben für ein Wohnungseigentumsverfahren in die

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 57/96

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • AG St. Blasien, 19.02.2002 - 1 C 37/01

    Bestimmung der Höhe der Kosten für einen Anspruch des Vermieters auf Zahlung

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96

    Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche

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