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   BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92   

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https://dejure.org/1992,4756
BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92 (https://dejure.org/1992,4756)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 2Z BR 96/92 (https://dejure.org/1992,4756)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 2Z BR 96/92 (https://dejure.org/1992,4756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 1 § 21 Abs. 5 Nr. 6 § 43 Abs. 4 Nr. 1
    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von Gasleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 T 1969/91
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

Papierfundstellen

  • WuM 1993, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    (3) Unter bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG fallen alle auf Dauer angelegten Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch bauliche Maßnahmen, die weder der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dienen, noch Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung sind (BayObLGZ 1990, 120/122).
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    Unter einem Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; auch eine nachteilige Veränderung des ästhetischen Gesamteindrucks der Anlage fällt darunter (BayObLGZ 1989, 437/438).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    Die Herstellung eines Energieversorgungsanschlusses ist aber nur insoweit zu dulden, als es um den Anschluss an eine bereits vorhandene Hauptleitung geht (BayObLGZ 1991, 296/298).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    (1) Zwar dürfte die Erneuerung der gesamten Heizungsanlage als Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG und nicht als bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG anzusehen sein (vgl. BayObLGZ 1988, 271/273 f.; 1990, 28/31; BayObLG DWE 1991, 33 f.).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    Insbesondere besteht hier kein Streit über eine Maßnahme, die ausschließlich die Sondereigentümer des Hauses Nr. 25 berührt (vgl. dazu BayObLGZ 1961, 322/328; 1975, 177/180).
  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    Das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer, am Verfahren beteiligt zu werden, ergibt sich hier im übrigen schon daraus, dass Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten am Gemeinschaftseigentum, und somit auch an den Zuleitungsrohren, grundsätzlich auf alle Wohnungseigentümer der Wohnanlage nach dem Schlüssel des § 16 Abs. 2 WEG umzulegen sind, sofern nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist (vgl. BayObLG WuM 1992, 155 ).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    Insbesondere besteht hier kein Streit über eine Maßnahme, die ausschließlich die Sondereigentümer des Hauses Nr. 25 berührt (vgl. dazu BayObLGZ 1961, 322/328; 1975, 177/180).
  • BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 88/87

    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    Die Beteiligung ist außerdem ein Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG WuM 1988, 191 und 1989, 37).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92
    (1) Zwar dürfte die Erneuerung der gesamten Heizungsanlage als Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG und nicht als bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG anzusehen sein (vgl. BayObLGZ 1988, 271/273 f.; 1990, 28/31; BayObLG DWE 1991, 33 f.).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    (1) Ob danach Leitungen, die in tragenden und damit im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wänden (unter Putz) verlegt sind, zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, weil mit dem Vorgang ihres Einfügens, Veränderns oder Beseitigens zwangsläufig das Aufschlagen der Wand verbunden ist (so OLG München, Beschluss vom 4. September 2009, 32 Wx 44/09, juris Rn. 9; OLG Hamburg, ZMR 2003, 527, 528; BayObLG, WuM 1993, 79, 80; vgl. auch KG, WuM 1989, 89), oder ob maßgeblich auf das Ergebnis eines solchen Vorgangs abzustellen ist (so Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 5 Rn. 22; Kümmel in Festschrift für Merle, S. 207, 214 f.), bedarf keiner Entscheidung.

    Führten die Anschlussleitungen von der Abzweigung zunächst durch fremdes Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum, stünden sie bis zu dem Übergang in das Sondereigentum im Gemeinschaftseigentum (BayObLG, WuM 1993, 79, 80; OLG Stuttgart, Der Wohnungseigentümer 1989, 144; KG, WE 1989, 97, 98; AG Hannover, ZMR 2008, 670; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 59; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 3. Aufl., § 5 WEG Rn. 10; Bertram, Der Wohnungseigentümer 1988, 97, 98); ob und wann sie nach diesem Übergang im Sondereigentum stehen, wird unterschiedlich beantwortet.

  • OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09

    Wohnungseigentum: Entsorgungsleitungen im Estrich einer Wohnung als

    Die verfahrensgegenständlichen Rohre können nur durch einen Eingriff in den im Gemeinschaftseigentum stehenden Estrich (vgl. Schmid/Kahlen WEG § 5 Rn. 50; Rieke/Schmid/Schneider/Förth Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht § 5 WEG Rn. 45) beseitigt und anders verlegt werden (vgl. auch BayObLG WuM 1993, 79 ff.; WEZ 1988, 417 f.; KG WE 1989, 97 f.), sieht man von einer den Wohnungseigentümern nicht zumutbaren offenen Verlegung über dem Estrich ab.
  • AG Würzburg, 20.01.2015 - 30 C 444/14
    Diese Ansicht steht im Einklang mit der bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung, soweit sie für das erkennende Gericht ersichtlich war (OLG München, Beschluss vom 04.09.2009, Az. 32 Wx 44/09, BayObLG, Beschluss vom 12.11.1992, Az 2Z BR 96/92, bei juris unter Tz. 10 sowie OLG Hamburg ZMR 2003, 527).
  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im

    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
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