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   OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92   

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OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92 (https://dejure.org/1993,2339)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.1993 - 11 U 60/92 (https://dejure.org/1993,2339)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 1993 - 11 U 60/92 (https://dejure.org/1993,2339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 594 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 80
  • ZMR 1993, 335
  • WuM 1993, 405
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92
    Nach Auffassung des Senats müssen die für die Kündigungsgründe nach § 564 b Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 BGB bzw. § 564 b Abs. 4 BGB maßgeblichen Voraussetzungen nicht nur im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung vorliegen, sondern jedenfalls bis zum Schluß eines eventuellen Räumungsrechtsstreites, da bis zu diesem Zeitpunkt eine Verpflichtung des Vermieters zu bejahen ist, den Mieter von einem Wegfall der die ausgesprochene Kündigung tragenden Gründe zu benachrichtigen und ihm eine Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1982, 54, 55; Sternel, Mietrecht aktuell, 2. Aufl., Rdn. 448 a 468; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., § 564 b BGB Rdn. 28 a; Palandt/Putzo, BGB , 52. Aufl., § 564 b Rdn. 23, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92
    Nachdem allgemein anerkannt ist, daß der Mieter den Wegfall des Erlangungsinteresses des Vermieters (z.B. Eigenbedarf) nach Titulierung des Räumungsanspruches durch Urteil im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage oder gemäß § 826 BGB geltend machen kann (vgl. BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260; Sternel, a.a.O. Rdn. 676), muß der noch im Laufe des Räumungsprozesses eintretende Wegfall in dem Verfahren selbst erst recht beachtet werden.
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Eine andere Auffassung stellt auf den Zeitpunkt der Rechtskraft eines Räumungsurteils oder den Ablauf einer rechtskräftig ausgesprochenen Räumungsfrist ab (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 80 = ZMR 1993, 335; LG Köln, WuM 1994, 212; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 573 Rdnrn. 98, 99; unklar, aber ebenso wohl Staudinger/Rolfs, BGB (2003), § 573 Rdnrn. 87, 88 und Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 8. Aufl., § 573 Rdnr. 55).

    3 St 174/86">BayObLGSt 1987, 8 = NJW 1987, 626; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 80 = WuM 1993, 405; LG Heidelberg, WuM 1992, 30; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 573 Rdnrn. 61, 62; Müller/Walther/Krenek, Miet- und Pachtrecht, Teil C (BGB) § 573 Rdnr. 33; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 573 71 - 74; unklar Erman/P. Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 573 Rdnr. 16).

  • LG Bochum, 15.04.2014 - 9 S 18/14

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter in einem von ihm

    (zu § 564 b BGB a.F. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.1993, Az. 11 U 60/92; LG Duisburg, Urteil vom 18.01.2005, Az. 13 S 333/04; auch Blank/ Börstinghaus, Miete, 3. Auflage, 2008, § 573 a Rn 17).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Es ist allgemein anerkannt, daß in derartigen Fällen die Anwendung des § 242 BGB ausnahmsweise anspruchsbegründende Wirkung haben kann (zum Recht des Anfechtungsgegners, bei der Irrtumsanfechtung die angefochtene Erklärung so gelten zu lassen, wie der Erklärende selbst sie verstanden hatte, und damit die Nichtigkeitsfolge abzuwenden vgl. Larenz, Allgem. Teil des BGB, 7. Aufl., § 20 II c, m.w.N.; Flume, Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl., § 21, 6, S. 421 f.; ebenso Schweizerisches Obligationenrecht Art. 25 Abs. 2; zur Berücksichtigung eines nachträglichen Wegfalls des Eigenbedarfs bei der Kündigung eines Mietverhältnisses OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 7. Oktober 1981 - 3 Re-Miet 6/81 - NJW 1982, 54 und Urteil vom 22. April 1993 - 11 U 60/92 - NJW-RR 1994, 80; zur Wandlung trotz inzwischen behobenen Sachmangels BGHZ 90, 198).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Dabei wird sich das Landgericht mit der herrschenden Auffassung auseinander setzen müssen, dass bei einem Kündigungsgrund mit Zukunftswirkung wie dem Eigenbedarf die maßgebenden materiellen Voraussetzungen nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen müssen (vgl. LG Hamburg, WuM 1989, S. 572; Sonnenschein in: Staudinger, BGB, Zweites Buch, §§ 564-580 a, 13. Bearb. 1997, § 564 b, Rn. 90; Voelskow in: Münchener Kommentar, Bd. 3, § 564 b BGB, Rn. 70), sowie mit der ebenfalls vertretenen Meinung, dass ein Wegfall des Eigenbedarfs über die Beendigung des Mietverhältnisses durch Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auch dann noch zu berücksichtigen sei, wenn er vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eintrete (vgl. Sonnenschein, aaO, § 564 b, Rn. 91; LG Lübeck, WuM 1999, S. 336; AG Köln, WuM 1999, S. 234; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 405; LG Berlin, MM 1991, S. 130; LG Braunschweig, WuM 1989, S. 573).
  • LG Hamburg, 02.12.2004 - 334 S 50/04

    Pflicht des Vermieters zum Hinweis auf den Wegfall des Eigenbedarfs

    Im Unterschied zu anderen Kündigungsgründen, die sich regelmäßig aus einem in der Vergangenheit liegenden Verhalten oder Ereignis ergeben und bei denen spätere Veränderungen zumeist unbeachtlich sind, setzt die Kündigung wegen Eigenbedarfs eine längere Fortdauer voraus, nämlich dass der Eigenbedarf noch nach Beendigung des Mietverhältnisses besteht und der Vermieter die Wohnung tatsächlich in Anspruch nehmen muss (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 80 [OLG Karlsruhe 22.04.1993 - 11 U 60/92] ).
  • BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93

    Kündigung eines Mietverhältnisses zwecks Neubaus, wenn noch keine baurechtliche

    b) Nach soweit ersichtlich einhelliger Meinung ist die auf ein berechtigtes Interesse nach § 564 b BGB gestützte Kündigung grundsätzlich nur wirksam, wenn die für das berechtigte Interesse maßgebenden Voraussetzungen (jedenfalls auch) im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung gegeben sind (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 1993, 335 , Palandt/Putzo, § 564 b BGB Rdn. 23, Schmidt-Futterer/Blank, Rdn. B 38 und B 714, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02

    Vermietung eines Tankstellengrundstücks: Fingierte Rückgabe der Mietsache bei

    Soweit die Beklagte sich vielmehr auf eine sogenannte "fingierte Rückgabe" der Mietsache zum 31.12.1991 beruft, mag dies im Zusammenhang mit dem Neuabschluss von Mietverträgen bei Mieterwechsel sachgerecht und anerkannt sein (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1994, 594), kommt nach Ansicht des Senats bei der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation indessen grundsätzlich nicht in Betracht.
  • KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99

    Wohnraummiete: Beginn der kurzen Verjährung für Schadenersatzansprüche trotz

    Der einvernehmliche Wechsel des Hauptmieters führt daher für den ausgeschiedenen zum Verjährungsbeginn (BGH NJW 1992, 687), auch wenn Vermieter die Sache einvernehmlich nicht vorübergehend zurückerhält (OLG Karlsruhe NJW 1994, 594).
  • AG Aschaffenburg, 22.03.2007 - 15 C 2582/06

    Weiterverfolgung eines Räumungsanspruches trotz Entschlussfassung zur Aufgabe der

    Zwar ist der Beklagten zuzugeben, dass die ganz herrschende Meinung die Auffassung vertritt, dass der für die Vorschrift des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anerkannte Grundsatz, dass das Kündigungsinteresse bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen muss, auch bei einer Kündigung gemäß § 573 a BGB gelte (etwa Schmidt/Futterer, § 573 a Rn. 19; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 80, LG Duisburg NZM 2005, 216; LG Stuttgart WuM 2007, 75).
  • AG Pforzheim, 18.01.2019 - 4 C 318/18

    Kein Schadensersatz bei nicht nachgewiesenem vorgetäuschten Eigenbedarf

    Soweit unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (ZMR 1993, 335 = Urteil vom 22.04.1993 - 11 U 60/92) die Ansicht vertreten wird (vgl. Blank a.a.O.), dass Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse bis zum Auszug des Mieters berücksichtigt werden müssten, teilt das Gericht diese Auffassung nicht.
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